450.000 Dollar Schadensersatz für Kündigung nach Geburtstagsparty
Der US-Amerikaner Kevin B. leidet an einer Angststörung, er möchte seinen Geburtstag nicht feiern, die Aufmerksamkeit macht ihm zu schaffen. Geburtstag hat er am 7. August. 2019 bat er seine Vorgesetzten wenige Tage vor dem Jubeltag, diesen bitte nicht zu feiern.
Als er zu Mittag Pause machen wollte, überraschten ihn seine Kolleg:innen mit einer Party. B. erlitt eine Panikattacke, rannte aus dem Büro und verbrachte den Rest der Pause alleine in seinem Auto. Auf Nachfrage warum gefeiert wurde, erklärte sein Arbeitgeber später, die Vorgesetzten hätten nicht böswillig gehandelt, sondern schlicht seinen Wunsch nicht zu feiern vergessen.
Wie ein "kleines Mädchen"
Am nächsten Tag wurde B. ins Chefbüro zitiert. Statt einer Entschuldigung hagelte es offenbar Kritik von seinen Vorgesetzten. B. habe seinen Kolleg:innen die "Freude gestohlen" und sich wie ein "kleines Mädchen" verhalten, berichten mehrere US-Medien. Es folgte die nächste Panikattacke. Zuerst wurde B. allein gelassen, dann nach Hause geschickt.
450.000 Dollar
Ein paar Tage später folgte die Kündigung. Als Grund wurde offenbar seine Reaktion auf der Party angegeben. Er habe sich "gewalttätig" verhalten und sei eine Gefahr. B. bestreitet das und klagte gegen die Kündigung. Ein Geschworenengericht in Kentucky gab ihm recht. Er soll nun 450.000 Dollar Schadensersatz bekommen – 150.000 für das entgangene Gehalt und 300.000 Dollar für den erlittenen Schaden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der ehemalige Arbeitgeber kündigte an, eventuell dagegen vorgehen zu wollen.
Zusammenfassung
- In Kentucky bat ein Mann seinen Arbeitgeber, seinen Geburtstag nicht zu feiern – eine Party gab es dennoch. Der Mann bekam eine Panikattacke, später eine Kündigung und nun Schadensersatz.