4,5 Jahre Haft für Wiener "Witwentröster"
Ein Mann der sich gezielt Wiener Pensionistinnen für seine Avancen ausgesucht und zwei Opfern über 230.000 Euro abgenommen haben soll, ist am Freitagnachmittag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 4,5 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Beschuldigte nahm das Urteil an. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
Er gab zu, zwei Frauen um ihre Ersparnisse gebracht zu haben. Einer über 80 Jahre alten Frau entlockte er von Sommer 2016 bis Anfang 2020 ihre gesamten Ersparnisse und ihre monatlichen Pensionszahlungen in Höhe von jeweils 3.000 Euro. Er habe ihr "immer Geschichten erzählt. Es tut mir leid", räumte der Schwindler bei Prozessbeginn im Mai vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Beatrix Hornich) ein. Am Ende hatte er der Pensionistin über 180.000 Euro abgeluchst - die Frau wurde aufgrund von Mietrückständen aus ihrer Seniorenresidenz delogiert.
Ihr Vermögen habe er "fürs Spielen, Drogen, Scheißdreck" verbraucht, gestand der Angeklagte. Er sei seit Jahren spielsüchtig: "Ich hab' immer verloren, immer verloren." Er habe gehofft, der 80-Jährigen das Geld, das er sich "ausgeborgt" habe, eines Tages zurückgeben zu können: "Ich hatte das Gefühl, dass ich einmal groß gewinne und es ihr zurückbezahlen kann." Ein Freispruch im Zweifel erfolgte hinsichtlich eines dritten Opfers.
Der Betrüger dürfte darauf spezialisiert sein, sich an ältere Damen heranzumachen, um auf deren Kosten seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für diese Masche war er zuletzt zwei Mal zu fünf bzw. dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Zusammenfassung
- Ein Mann der sich gezielt Wiener Pensionistinnen für seine Avancen ausgesucht und zwei Opfern über 230.000 Euro abgenommen haben soll, ist am Freitagnachmittag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 4,5 Jahren Haft verurteilt worden.
- Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
- Er gab zu, zwei Frauen um ihre Ersparnisse gebracht zu haben.
- Ihr Vermögen habe er "fürs Spielen, Drogen, Scheißdreck" verbraucht, gestand der Angeklagte.