4,5 Jahre Haft für 15-Jährigen nach Messerattacke

Ein 15-Jähriger, der im Juni in einem Park in Wien-Ottakring einen Mann mit einem Messer attackiert und mit Stichen ins Gesicht schwer verletzt hatte, ist am Freitag am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes, absichtlicher schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat hatte der Bursche aus nichtigem Anlass verübt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 15 Jahre alte Bursch hatte einem fast doppelt so alten Mann in der Nacht auf den 28. Juni einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, weil dieser sich über seine Statur lustig gemacht hatte. Als ein Bekannter des 27-Jährigen den Streit schlichten wollte, stach der Bursch dem 43-Jährigen mit einem Messer ins Gesicht.

Der 15-Jährige hatte den dreifachen Familienvater zunächst am Ohr getroffen, wobei die Klinge dem Mann Teile der Ohrmuschel abtrennte. Weitere Stiche gingen in den rechten Unterarm, den sich der 43-Jährige schützend vor Gesicht hielt. Dabei wurde ihm unter anderem eine Strecksehne durchtrennt. "Du hast mich behindert gemacht. Ich kann nicht mehr arbeiten. Jetzt kann ich mich nicht mehr um die Kinder kümmern", warf der Mann nun im Landesgericht am Ende seiner Zeugenbefragung dem Angeklagten vor.

Der Schüler - für sein Alter groß gewachsen, aber schlaksig - hatte in seiner Einvernahme behauptete, alles sei "ein Unfall" gewesen. Der 15-Jährige hatte sich in dem Park mit mehreren Freunden getroffen, auf einer wenige Meter entfernten Bank ließen sich drei Männer nieder, um mitgebrachtes Bier zu trinken. Als einer von ihnen hörte, wie der 15-Jährige seinen Freunden berichtete, er sei früher "urdünn" gewesen, mischte er sich ein und meinte lachend, er sei noch immer dünn.

Das machte den 15-Jährigen wütend, zumal der Bursch Kampfsport betrieb und - seine Statur betreffend - eine andere Selbstwahrnehmung hatte. Er ging zu den Erwachsenen und schlug dem 27-Jährigen von dem er sich beleidigt fühlte, kurzerhand die Faust ins Gesicht. "Das verstehe ich nicht", wunderte sich der Betroffene noch im Nachhinein im Zeugenstand, "die Bemerkung war ja nicht bös' gemeint. Ich meine, er sollte glücklich sein. Ich habe vorne eine Wampe." Nach dem Faustschlag habe der Jugendliche noch ein Messer aus der Tasche gezogen: "Da bin ich davongelaufen. Zum Glück war ich schnell. Er konnte mich nicht einholen. Ich bin auf die Straße und hab' mich in einem Stiegenhaus versteckt."

Weniger Glück hatte der 43-Jährige, der mäßigend auf den 15-Jährigen einwirken wollte. Dass das nicht erfolgsversprechend war, bemerkte der Mann, als er das gegen ihn gerichtete Messer wahrnahm. Er versuchte ebenfalls zu flüchten, war für den sportlichen Burschen aber nicht schnell genug. Nachdem der Schüler mehrmals auf sein Opfer eingestochen hatte und das viele Blut bemerkte, ließ er vom 43-Jährigen ab und ergriff die Flucht. Er konnte in weiterer Folge aber ausgeforscht und am 11. August festgenommen werden.

Der Bursche hatte sich nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) - aufgrund seines knapp über der Strafmündigkeitsgrenze gelegenen Alters fiel der 15-Jährige noch nicht in die Zuständigkeit eines Schwurgerichts - verantworten müssen. Er hatte in seiner Einvernahme am ersten Prozesstag am Montag behauptet, er sei angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt: "Das war alles ein Unfall. Ich hab' mir nicht vorgestellt, dass ich ihn absteche." Zunächst habe er dem 27-Jährigen "eine Watsche gegeben", räumte er ein: "Er hat mich beleidigt." Vom älteren Mann habe er sich bedroht gefühlt. Denn dieser hätte die Fäuste geballt, sei aber plötzlich gestolpert, dabei sei ihm ein Messer aus der Tasche gefallen. Um einem tätlichen Griff zuvorzukommen, habe er die fremde Waffe ergriffen und "leider zugestochen", sagte der Angeklagte.

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  • Er konnte in weiterer Folge aber ausgeforscht und am 11. August festgenommen werden.