30 Jahre nach Geiselnahme Klage gegen Airline und Regierung
Alle Kläger hätten "während ihrer Tortur schwere körperliche und psychische Schäden erlitten, deren Folgen bis heute zu spüren sind", hieß es zur Begründung. Die Passagiere des Flugs BA 149 waren am 2. August 1990 auf dem Weg von London nach Kuala Lumpur in Kuwait gefangen genommen worden. Nur wenige Stunden zuvor waren die Truppen des irakischen Machthabers Saddam Hussein in den Golfstaat einmarschiert. Einige der 367 Passagiere und Crewmitglieder verbrachten mehr als vier Monate in Gefangenschaft und wurden von Hussein als menschliche Schutzschilde genutzt.
Die Kläger werfen London und British Airways vor, über eine mögliche irakische Invasion informiert gewesen zu sein, die Maschine aber trotzdem landen gelassen zu haben. Sie hätten den Flug dafür genutzt, ein an Bord befindliches "verdecktes Spezialeinsatzteam im besetzten Kuwait einzusetzen".
"Wir wurden nicht als Bürger behandelt, sondern als entbehrliche Handlanger für kommerzielle und politische Zwecke", sagte einer der Kläger. Die Verantwortung sei jahrelang vertuscht und unverhohlen geleugnet worden. Von einem Sieg vor Gericht erhoffe er sich einen Beitrag dazu, "das Vertrauen in unseren politischen und juristischen Prozess wiederherzustellen".
Aus im November 2021 veröffentlichten Akten der britischen Regierung ging hervor, dass der britische Botschafter in Kuwait London in der Nacht zum 2. August 1990 über eine mögliche irakische Invasion informierte. Die Nachricht wurde demnach jedoch nicht an British Airways weitergeleitet.
In einer früheren Klage hatten die Passagiere London vorgeworfen, ihre Sicherheit wissentlich gefährdet zu haben. So soll die britische Regierung den Flug für den Einsatz verdeckter Ermittler genutzt und den Start verzögert haben, um ihnen das Einsteigen zu ermöglichen. Die damalige Außenministerin Liz Truss bestritt dies wie bereits frühere britische Regierungen.
Die Fluggesellschaft BA hat die Vorwürfe der Fahrlässigkeit, Verschwörung und Vertuschung stets zurückgewiesen. Die Erkenntnisse bestätigten, "dass British Airways nicht vor der Invasion gewarnt wurde", erklärte das Unternehmen vergangenes Jahr. Auf die erneuten Vorwürfe reagierte die Fluggesellschaft auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst nicht.
Die Kanzlei McCue Jury & Partners hatte die Klage im September angekündigt. Die Anwälte erklärten damals, dass die Geiseln "schätzungsweise durchschnittlich 170.000 Pfund (rund 200.000 Euro) pro Person Schadensersatz fordern könnten". Im Jahr 2003 verurteilte ein französisches Gericht British Airways bereits zur Zahlung von 1,67 Millionen Euro an die französischen Geiseln des Flugzeugs mit der Begründung, die Fluggesellschaft habe darin "versagt, ihren Verpflichtungen" zur Landung der Maschine nachgekommen.
Zusammenfassung
- 94 Passagiere und Crew-Mitglieder eines British-Airways-Flugs haben die britische Regierung und die Fluggesellschaft auf Schadensersatz verklagt. Sie werfen ihnen 'vorsätzliche Gefährdung' von Zivilisten vor.
- Die Geiselnahme fand am 2. August 1990 im irakisch besetzten Kuwait statt. Einige der 367 Passagiere und Crewmitglieder wurden als menschliche Schutzschilde genutzt.
- Die Kläger fordern durchschnittlich 170.000 Pfund (rund 200.000 Euro) Schadensersatz pro Person. Im Jahr 2003 verurteilte ein französisches Gericht British Airways zur Zahlung von 1,67 Millionen Euro an französische Geiseln.