15-Jähriger in Bayern wegen Mordes an Mitschüler verurteilt
Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten kam. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.
Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus.
Zusammenfassung
- Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde wegen Mordes an einem Mitschüler in Lohr am Main zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
- Das Landgericht Würzburg sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da der Kopfschuss von hinten erfolgte. Der Anwalt des Angeklagten plädierte hingegen auf Totschlag.
- Der 15-Jährige gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung, behauptete jedoch, dass der Schuss nicht absichtlich gefallen sei.