Was darf man zu Ostern?
Ostern steht vor der Tür. Zeit für Familienfeiern und Ausflüge. Aber darf ich das überhaupt?
Darf ich meine Familie zu Ostern besuchen?
Nein, denn es gelten weiterhin die Ausgangsbeschränkungen. Das Gesundheitsministerium schreibt dazu: "Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht, durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten".
Kanzler Sebastian Kurz bittet die Bevölkerung im Interview mit Corinna Milborn zu Hause zu bleiben und keine Freunde und Verwandte zu treffen.
Sind Ausflüge gestattet?
Aus rechtlicher Sicht sind Ausflüge gestattet. Die Ausnahme sind Gebiete, die unter Quarantäne stehen. Die Bundesregierung bittet allerdings darum, den Bewegungsradius möglichst klein zu halten. Einige Gemeinden haben außerdem ein Betretungsverbot erlassen. Zum Beispiel St. Gilgen am Wolfgangsee: Dort sind in den vergangenen Tagen viele Besucher unterwegs gewesen, weshalb die Abstandsregeln nicht eingehalten werden konnten.
Für Ausflüge gelten dieselben Regeln wie für Spaziergänge. Grundsätzlich sind sie nur mit Personen erlaubt, mit denen Sie zusammenleben. Gegenüber anderen Personen muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Es ist nicht erlaubt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ausflugszielen zu fahren. Man kann zu Fuß gehen oder mit dem Auto hinfahren.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
Ja. Das Besuchen des Zweitwohnsitzes zählt zu den Grundbedürfnissen und ist daher erlaubt. Allerdings nur, wenn die Anreise mit dem Auto, alleine oder mit Personen des gemeinsamen Haushalts, erfolgt.
Finden Gottesdienste und Osterbräuche statt?
Gottesdienste werden auch am Osterwochenende nicht stattfinden. Viele Kirchen streamen Gottesdienste online.
Auch Bräuche, wie das Osterfeuer und das Ratschen werden nicht stattfinden. Einige Gemeinden haben eine Aktion geplant, bei der Menschen zeitgleich vor ihren Häusern ratschen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Zusammenfassung
- Ostern steht vor der Tür.
- Zeit für Familienfeiern und Ausflüge.
- PULS 24 Reporterin Nadja Buchmüller klärt auf.
- Grundsätzlich sind sie nur mit Personen erlaubt, mit denen Sie zusammenleben.
- Gegenüber anderen Personen muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
- Es ist nicht erlaubt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ausflugszielen zu fahren.