Was darf ich (nicht)?

Ab dem heutigen Dienstag soll Österreich langsam wieder aus dem Dornröschenschlaf erwachen. Doch was ist nun erlaubt und was nicht? PULS 24 gibt Ihnen einen Überblick.

Maskenpflicht

Die Atemschutzmaske wird uns noch länger begleiten. Ab Dienstag muss in allen Geschäften eine Schutzmaske oder ein alternativer Mundschutz getragen werden. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht ab Dienstag Maskenpflicht. Diese gilt nicht für Bahnsteige. Masken müssen auch in Autos getragen werden, wenn man Personen befördert, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Das gilt beispielsweise für Taxis und Fahrgemeinschaften.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird von der Polizei mit 25 Euro geahndet.

Geschäfte

Rund 80 Prozent der Einzelhändler dürfen ab Dienstag unter strengen Auflagen wider aufsperren. Dazu gehören unter anderem alle Geschäfte mit Verkaufsflächen unter 400 Quadratmetern, Bau- und Gartenmärkte. Einkaufszentren und große Geschäfte bleiben vorerst geschlossen.

In Geschäften bis 400 Quadratmetern darf sich pro 20 Quadratmetern nur ein Kunde aufhalten. Bei einem Verstoß drohen dem Händler bis zu 3.600 Euro Strafe. Die Öffnungszeiten sind von 07:40 bis 19:00 Uhr beschränkt.

Soziale Distanz

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis mindestens Ende April aufrecht. Das heißt weiter keine Treffen im öffentlichen Raum. Es muss immer der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Die Ausnahme sind Personen aus dem eigenen Haushalt. Die Polizei bestraft Verstöße mit 50 Euro Bußgeld.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab dem heutigen Dienstag soll Österreich langsam wieder aus dem Dornröschenschlaf erwachen.
  • PULS 24 gibt Ihnen einen Überblick.
  • Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird von der Polizei mit 25 Euro geahndet.
  • Rund 80 Prozent der Einzelhändler dürfen ab Dienstag unter strengen Auflagen wider aufsperren.
  • In Geschäften bis 400 Quadratmetern darf sich pro 20 Quadratmetern nur ein Kunde aufhalten.
  • Die Ausnahme sind Personen aus dem eigenen Haushalt.