GI

Sachsen schert aus, Bayern zögert: Deutschland beschließt 2G-Plus für Gastro

Deutschland verschärft wegen Omikron die Zugangsregeln für die Gastronomie und führt bundesweit eine 2G-Plus-Regel ein, unabhängig von den Infektionszahlen. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Antigentest oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Allerdings wollen nicht alle Länder mitmachen.

Ein negativer Antigen-Schnelltest von Geimpften und Genesenen bietet aus Sicht von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ausreichend Sicherheit für den Besuch von Restaurants, Cafés und Kneipen. "Das ist ja sorgfältig mit allen Expertinnen und Experten diskutiert worden", sagte Scholz am Freitag auf die Frage, ob PCR-Tests nicht sinnvoller seien für das Freitesten. Die nun beschlossene Regel sei von allen auch für die geeignetste und am einfachsten umsetzbare gehalten worden, sagte Scholz.

Welche Maßnahmen in Deutschland beschlossen wurden 

2G-Plus in der Gastronomie: Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.

2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

Kürzere Quarantänezeiten: Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher "freitesten" lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.

Impfungen: Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss "zeitnah" die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Die Booster-Impfung vermittele "den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante", heißt es dazu. Bis Ende Jänner sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.

FFP2-Masken: Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien "besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern", heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Impfpflicht: Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. "Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird", heißt es dazu im Beschlusspapier.

Kritische Infrastrukturen: Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur hätten sich auf "einen massiven Personalausfall vorbereitet" und "ihre Pläne entsprechend angepasst", heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder gehen davon aus, dass "pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten" erforderlich sein werden. Dazu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz genutzt werden können.

Homeoffice: Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den kommenden Wochen "verstärkt zu nutzen".

Private Treffen: Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Bars und Kneipen: Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung der Regeln achten, weil dort "aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist", wie es im Papier heißt.

Clubs und Diskos: Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder wollen sich am 24. Jänner erneut treffen, um über die Corona-Lage zu beraten.

Sachsen-Anhalt schert aus

Aber nicht alle Bundesländer machen mit. Sachsen-Anhalt bleibt zunächst bei seinen derzeit geltenden Corona-Maßnahmen und wird in der Gastronomie nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte setzen. In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. "Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden." Jeder finde seine eigene Taktung.

Bayern skeptisch

In Bayern ist die Umsetzung der Einführung der 2G-plus-Regel für Restaurants, Cafes und Kneipen noch nicht entschieden. "Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheiden", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach den Beratungen vor Journalisten in München.

In Bayern sind Schankwirtschaften und Discos anders als in anderen Bundesländern derzeit geschlossen, zudem muss die Gastronomie im Freistaat in regionalen Corona-Hotspots ebenfalls ihre Pforten schließen. Der nun gefasste Beschluss sieht vor, dass Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen, um Zutritt zu bekommen.

Es sei wichtig, die Gesellschaft bei den Maßnahmen mitzunehmen, sagte Söder. Da die Experten in der Konferenz nicht alle Fragen hätten ausreichend beantworten können, seien leider Fragen offen geblieben. Auch bemängelte Söder, dass es bei der Konferenz keine Mehrheit für eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gegeben hätte. Diese seien nach Ansicht der Wissenschaft weiter der beste Schutz auch gegen Omikron.

ribbon Zusammenfassung
  • Deutschland verschärft wegen Omikron die Zugangsregeln für die Gastronomie und führt bundesweit eine 2G-Plus-Regel ein, unabhängig von den Infektionszahlen. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Antigentest oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Allerdings wollen nicht alle Länder mitmachen.