APA/ROLAND SCHLAGER

Öffnungen: Diese Regeln gelten ab 19. Mai

Am heutigen Montag um 14 Uhr will die Regierung vor die Presse treten und die geplanten Öffnungsschritte bekannt geben. Erste Details wurden schon davor bekannt:

Bereits im Vorfeld hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt, dass ab Mitte Mai breite Öffnungsschritte in allen Bereichen – von der Gastronomie bis zum Tourismus, von Kulturveranstaltungen bis zu Sportevents – geplant sind. Diese wird der Kanzler gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montagnachmittag nun auch bekanntgeben. Allerdings gelten strenge Regeln:

Registrierung in Gastronomie, Hotellerie und in Sportstätten

Die Gastronomie wird wieder aufsperren, sowohl Indoor als auch Outdoor. Laut einem der APA vorliegenden Verordnungs-Entwurf ist beim Besuch eines Gastlokals, eines Beherbergungsbetriebes sowie beim Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeitbetrieben oder von Freizeiteinrichtungen eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht. Dazu müssen Name und Telefonnummer (wenn vorhanden auch E-Mail-Adresse) angegeben werden.

Zusätzlich ist für derartige Besuche auch ein negativer Test bzw. eine Impfung oder eine nachgewiesenen überstandene Covid-Erkrankung erforderlich. Laut Informationen des "Standards" wird ein Antigen-Selbsttest, der auch in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde, für 24 Stunden anerkannt. Ein Antigentest, der etwa in einer Teststraße, bei einem Arzt oder einer Apotheke durchgeführt wurde, gilt 48 Stunden lang. PCR-Tests gelten 72 Stunden lang. Ebenfalls gelten soll in der Gastronomie ein Antigen-Test, der im Beisein des Wirts durchgeführt wurde.

Impfung als Eintrittskarte

Ebenso gilt eine Impfung als Eintrittskarte: Der Erststich darf mindestens 22 Tage (aber nicht länger als drei Monate) zurückliegen, der Zweitstich darf laut "Standard" nicht länger als neun Monate zurückliegen. Auch ein Nachweis über eine überstandene Erkrankung wird akzeptiert, wenn der Absonderungsbescheid nicht älter als sechs Monate ist. Ein Antikörpertest gilt hingegen für drei Monate.

Sperrstunde um 22 Uhr

Für das Gastro-Personal gelten ebenfalls Regeln: Ein Corona-Test muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht etwa für Kellner geben - außer sie lassen sich testen. Zwischen den Tischen wird - so ist zumindest geplant - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben.

Die Öffnung von Lokalen soll von 5 bis 22 Uhr möglich sein. Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht für Kunden außerdem FFP2-Masken-Pflicht. Eine Gruppe darf indoor aus maximal vier Erwachsenen und dazugehörigen Kindern und outdoor aus maximal zehn Erwachsenen bestehen. 

Private Treffen und Veranstaltungen

Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich laut Entwurf maximal vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten (plus minderjährige Kinder) treffen (indoor oder outdoor). Tagsüber soll diese Limitation für Innenräume ebenfalls gelten.

 Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen (ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz) sind dann zulässig, wenn die erwähnte Registrierung vorliegt und es einen Verantwortlichen gibt. Dieser muss die Zusammenkunft spätestens eine Woche im Voraus bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Auch soll bei solchen Treffen die 2-Meter-Abstandsregel zwischen haushaltsfremden Personen gelten. Outdoor dürfen sich laut den durchgesickerten Plänen tagsüber bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten (plus höchstens zehn Minderjährige) treffen.

Nicht nur angezeigt, sondern auch bewilligt werden müssen Veranstaltungen mit bis zu 1.500 Personen drinnen beziehungsweise 3.000 Personen draußen. Die sind dann erlaubt, wenn es fixe Sitzplätze gibt und nur maximal die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft wurde. Auch dann müssen Gäste getestet, genesen oder geimpft sein, zwischen Besuchergruppen muss ein Platz frei bleiben. Gastro ist erlaubt, außerdem braucht es einen Covid-Präventionsbeauftragten. Bei Zusammenkünften von über zehn Personen ist eine FFP2-Maske zu tragen. 

Zoos und Bäder

In Freizeiteinrichtungen wie Zoos und Bädern gelten auch  Abstands- und Platzregeln - 20 Quadratmeter müssen jeder Person zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind Fahrgeschäfte, da muss ein Platz zwischen zwei Gästen frei bleiben. Ein Test muss, so wie auch in Sportstätten, erbracht werden, wenn es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen kommen wird, berichtet der "Standard".

Künftig sollen übrigens auch geimpfte Besucher von Altersheimen von der Testpflicht befreit sein. Schulen sollen ab dem 17. Mai wieder komplett öffnen - die Regeln für die Bildungseinrichtungen sollen aber in einer separaten Verordnung geregelt werden. Die Kirchen machen sich ihre Regeln selbst. 

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • Für 19. Mai sind breite Öffnungsschritte in allen Bereichen geplant – von der Gastronomie bis zum Tourismus, von Kulturveranstaltungen bis zu Sportevents.
  • Gastronomie, Tourismus und Kulturveranstaltungen sowie Sportevents sollen wieder möglich sein.
  • Allerdings gelten strenge Regeln: Es soll eine Registrierungspflicht kommen.
  • Außerdem muss man Genesen, Geimpft oder Getestet sein.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie soll auf 22 Uhr fallen.
  • Die Details verkündet die Regierung um 14 Uhr.