Im Zuge der seit Anfang November geltenden 3G-Regel am Arbeitsplatz hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) auch für das Arbeitsmarktservice (AMS) konkrete Richtlinien vorgegeben. In einem Erlass hielt der Minister fest, für welche Leistungen des AMS 3G gelten soll und ab wann sogar Streichungen des Arbeitslosengeldes denkbar sind. Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.