Am Donnerstag müssen drei Männer erneut vor Gericht, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien im Februar 2023 der Beihilfe zum Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen wurden und dafür hohe Haftstrafen aufgefasst haben. Der OGH hat die Urteile wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben. Klären muss das Gericht nun lediglich noch, ob eine terroristische Vereinigung vorlag. Die Schuldsprüche wegen Mordes sind bereits rechtskräftig. PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magalena Punz hat vor Ort mit Anwalt Rudolf Mayer gesprochen.