Mit 1. November ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen seither einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November können all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.