In Wels besteht seit 2009 eine Ordnungswache, die bis auf das Wegweisen von Bettlern keinerlei Kompetenzen verfügt. Dies rührt vor allem daher, dass das Verfassungsgesetz Statutarstädten wie Wels die Einrichtung eigener Wachkörper nicht gestattet. Bis auf die Polizei zu rufen, Bettler zu verscheuchen und Delinquenten zu ermahnen hat sie keinerlei Befugnisse.