APA/MAX SLOVENCIK

WKStA stellt Ermittlungen gegen Thomas Schmid ein

Gegen den möglichen Kronzeugen Thomas Schmid stellt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen in einem Fall ein, im zweiten werden sie zurückgestellt.

Die ausführlichen Chats von und mit Thomas Schmid sorgten für massive Umwälzungen in der heimischen Politik - und zu noch mehr Ermittlungsverfahren bis in die höchsten politischen Kreise des Landes. 

Schmid selbst möchte einer möglichen Strafe entgehen und Kronzeuge werden. Dazu hat zwar die WKStA schon entschieden, aus dem Justizministerium fehlt allerdings noch die finale Entscheidung.

Ausgesagt hat er bereits ausführlich – auch gegen den ehemaligen Kanzler Sebastian Kurz.

Vorwurf: Falsche Beweisaussage im Kurz-Prozess

Im Prozess wegen Falschaussage im U-Ausschuss wurde Kurz nicht rechtskräftig schuldig gesprochen, im Dezember sagte Schmid in diesem Prozess gegen den Ex-Kanzler aus. Wegen dieser Aussage wurde Schmid angezeigt. Es ging um den Vorwurf der falschen Beweisaussage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien.

Laut der WKStA waren diesbezüglich "mangels Anfangsverdacht" allerdings "keine Ermittlungen einzuleiten". Es habe keine Anhaltspunkte gegeben und das Gericht habe die Aussagen "für glaubwürdig" erachtet.

Vorwurf: Falsche Beweisaussage im U-Ausschuss

Der zweite Fall geht in den Juli 2020 zurück. Schmid saß als Auskunftsperson im Ibiza-U-Ausschuss. Auch diesbezüglich lag der Verdacht im Raum, Schmid hätte falsche Angaben gemacht. Laut der WKStA habe das Ermittlungsverfahren gezeigt, dass die Aussagen "zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen".

Demnach waren die Ermittlungen "einzustellen".

Wie sich das auf den möglichen Kronzeugenstatus von Schmid auswirkt, ist nicht zu erfahren. In flapsigen Chats könnte man wohl mutmaßen: "Hilft's nix, schadt's nix."

Video: "Falter"-Chef Klenk über Schmid und den Kurz-Prozess

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt bzw. in einem weiteren Verfahren mangels Anfangsverdachts zurückgelegt.
  • Einstellung der Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
  • Keine Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage als Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien mangels Anfangsverdachts.