WKStA legt Beschwerde gegen Freispruch für Waldhäusl ein
Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier laut Anklage ungeeignet war. Die Jugendlichen seien "einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden". Dem Urteil des Schöffensenats zufolge war die Unterkunft dagegen "nicht per se ungeeignet".
Die Anklagebehörde hatte nach den Freisprüchen am Freitag keine Erklärung abgegeben, nun wurden Rechtsmittel angekündigt. Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich laut ORF NÖ von der Nichtigkeitsbeschwerde "wenig überrascht". Er habe "fast damit gerechnet", sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber "mit Ruhe und Gelassenheit" entgegen.
"Während das juristische Prozedere in die nächste Runde gehen soll, ist es nach wie vor meine Aufgabe, Niederösterreich und seine Bevölkerung vor den Auswirkungen der größten Flüchtlingswelle der letzten Jahrzehnte zu schützen", reagierte Waldhäusl am Dienstag. Was die Fortführung des Verfahrens betreffe, sei es auch schmerzlich mit anzusehen, welch weitere Kosten in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten für jeden Steuerzahler, entstünden. "Ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewusst", unterstrich der Landesrat.
Seinen (nicht rechtskräftigen, Anm.) Freispruch sehe er auch "als Bestätigung, meinen politischen Weg weiterzugehen", so Waldhäusl. "Es ist mir schon klar, dass meine klare Linie in der Asylpolitik vielen politischen Kräften im Lande ein Dorn im Auge ist", fügte er hinzu.
"Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren", befand Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, am Dienstag per Aussendung zum Schritt der WKStA. Medien seien vor Waldhäusl und dessen Anwalt über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft informiert worden. Dies sei "ein klares Indiz für eine Weisung aus dem grünen Justizministerium".
Zusammenfassung
- Das teilte Sprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag auf Anfrage mit.
- Dem Urteil des Schöffensenats zufolge war die Unterkunft dagegen "nicht per se ungeeignet".