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Wettbewerbsbehörde will Strafen für Karmasin und Beinschab

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen und abgestimmten Verhaltensweisen Geldbußenanträge gegen die Unternehmen von Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Meinungsforscherin Sabine Beinschab beim Kartellgericht gestellt. Dabei geht es um Absprachen, durch die Karmasin die Durchführung von Studien und Meinungsumfragen als vermeintliche "Billigstbieterin" zugeschanzt werden sollten.

Gegen Karmasin läuft unter anderem in dieser Angelegenheit auch ein Strafverfahren. Die Anklage in diesem wurde in der Vorwoche rechtskräftig. Die Ermittlungen der BWB wurden auch auf Grundlage einer Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingeleitet, hieß es in einer Aussendung der BWB.

Laut den Ermittlungsergebnissen der BWB sollen die Unternehmen von Karmasin und Beinschab sowie eine dritte Meinungsforscherin im Vorfeld von insgesamt fünf Auftragsvergaben Vereinbarungen mit dem Ziel getroffen haben, den Wettbewerb zu verhindern. Betroffen seien ein öffentlicher und zwei private Auftraggeber.

Die drei Unternehmen, für die die Unschuldsvermutung gilt, sollen ihre Angebote bzw. Preise so abgestimmt haben, dass am Ende Karmasins Firma als "Billigstbieterin" den Zuschlag bekam. Die beiden anderen sollen dann häufig Teile der Aufträge als Subunternehmerinnen durchgeführt haben. Beim betroffenen öffentlichen Auftraggeber dürfte es sich um das Sportministerium handeln - im Strafverfahren gegen Karmasin ist auch ein Mitarbeiter dieses Ressorts mitangeklagt.

Dieser wurde am Montag mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt, teilte das Ministerium in einer Aussendung mit. Nachdem das Oberlandesgericht Wien in der Vorwoche dessen Einspruch gegen die Anklage mit der Begründung abgewiesen hatte, dass es die Beweislage für ausreichend erachte, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten, müsse man Konsequenzen ziehen.

Bei einer internen Revision des Ministeriums im Vorjahr war festgestellt worden, dass Vorgaben zur Auftragsvergabe und zum Genehmigungsverfahren verletzt worden waren. Daraufhin wurde unter anderem festgelegt, dass die Vergabe aller externen Dienstleistungen wie Studien, Gutachten oder Beratungen unabhängig vom Betrag von der Präsidialsektion genehmigt werden müssen.

ribbon Zusammenfassung
  • Gegen Karmasin läuft unter anderem in dieser Angelegenheit auch ein Strafverfahren.
  • Betroffen seien ein öffentlicher und zwei private Auftraggeber.