Weitere VfGH-Beschwerde wegen Schulschließung
Die Schließung aller Schulen ohne Rücksicht auf das lokale Infektionsgeschehen sei sachlich nicht gerechtfertigt und daher auch nicht geeignet, um die Infektionszahlen zu verringern, argumentieren die Beschwerdeführer in ihrem am gestrigen Dienstag eingebrachten Antrag. Empfehlungen etwa der Ampelkommission, die Schulen offen zu halten, seien von der Bundesregierung ignoriert worden. Außerdem sei die Maßnahme nicht verhältnismäßig, weil es gelindere Mittel gegeben hätte, um das Infektionsgeschehen einzudämmen (Schichtbetrieb, gestaffelte Öffnungszeiten etc.).
Dass die Schulen keinen Präsenzunterricht mehr abhalten können, weil aufgrund der Coronapandemie Sozialkontakte drastisch reduziert werden sollen, gleichzeitig aber religiöse Zusammenkünfte weiterhin erlaubt sind, sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung der Religionsfreiheit gegenüber dem Recht auf Bildung. Die Beschwerdeführer, die von der Initiative "Religion ist Privatsache" unterstützt werden, sehen hier eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Zuletzt hatten bereits zwei Tiroler Anwälte im Namen ihrer Kinder einen Individualantrag wegen der Umstellung auf Distance Learning beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Auch ihnen fehlt eine sachliche Begründung für die Schließung aller Schulen, auch sie verweisen auf den Einsatz gelinderer Mittel. Verfassungsjurist Heinz Mayer räumte dieser Klage zuletzt gute Chancen auf Erfolg ein.
Zusammenfassung
- Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist eine weitere Beschwerde gegen die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen eingegangen.
- Für sie ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Evidenz die Schulen geschlossen wurden und wieso keine gelinderen Mittel zum Einsatz kamen.
- Zuletzt hatten bereits zwei Tiroler Anwälte im Namen ihrer Kinder einen Individualantrag wegen der Umstellung auf Distance Learning beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.