Kein Verfahren wegen Falschaussage gegen Blümel
In einer anonymen Anzeige war dem von allem Ämtern zurückgetretenen Politiker ein weiteres Mal Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen worden. Dieser werde nicht nachgegangen, berichtete der "Kurier" am Montag unter Berufung auf die ÖVP.
Widerspruch zur ÖBB-Holding
Im konkreten Fall ging es um eine Aussage Blümels im Untersuchungsausschuss vom Juni 2020, die laut Anzeige im Widerspruch zu Aussagen des damaligen Finanzvorstands der ÖBB-Holding, Arnold Schiefer, gestanden haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte auf APA-Anfrage, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Überhaupt habe es sich in dem Fall um eine anonyme Nachfolgeanzeige zu einer bereits zuvor zurückgelegten Anzeige gehandelt.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Sachverhaltsdarstellung gegen den ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ad acta gelegt.
- In einer anonymen Anzeige war dem von allem Ämtern zurückgetretenen Politiker ein weiteres Mal Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen worden.
- Dieser werde nicht nachgegangen, berichtete der "Kurier" am Montag unter Berufung auf die ÖVP.