Wahlkampfkosten: RH lehnte vertiefende Prüfung von SPÖ und FPÖ ab
Die ÖVP hatte im April eine "Sachverhaltsdarstellung" an das Kontrollorgan übermittelt, weil die Angaben zur Wahlkampfkosten-Obergrenze aus Sicht der Volkspartei nicht plausibel waren. Der Rechnungshof ortet jedoch keine Grundlage, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen wieder zu eröffnen.
ÖVP: Auch bei SPÖ und FPÖ fehlt Plausibilität
Das Kontrollorgan hatte die Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2019 bereits unter die Lupe genommen. Dabei zweifelte der RH lediglich bei der ÖVP an der Korrektheit der Abrechnung der Wahlkampfkosten und schickte deshalb einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale. Für die Prüfer war nämlich nicht plausibel, dass die Wahlkampfkosten der Volkspartei für die Nationalratswahl unter jenen der EU-Wahl lagen.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker wollte dies auch auf die anderen Parteien angewandt wissen. Schließlich fehle auch den Angaben von SPÖ und FPÖ für das Jahr 2019 die Plausibilität, so die Annahme. Denn zum einen seien beide Parteien nur knapp unter der erlaubten Wahlkampfkosten-Obergrenze geblieben. Zum anderen hätten sowohl SPÖ als auch FPÖ im Wahlkampfjahr 2019 mit Nationalrats- und EU-Wahl weniger für Veranstaltungen ausgegeben als im Jahr davor ohne Bundeswahl. Die Freiheitlichen hätten zudem in diesem Jahr einen Bundesparteitag abgehalten, so Stocker im April.
Keine Grundlage für Rechnungshof
Die in der Sachverhaltsdarstellung der ÖVP enthaltenen Ausführungen zu den Wahlkampfkosten 2019 von SPÖ und FPÖ "bieten in der Zusammenschau mit den eingelangten Stellungnahmen der zwei Parteien keine Grundlage" für den Rechnungshof, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen wieder zu eröffnen, twitterte am Freitag nun Sprecher Christian Neuwirth.
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Für ÖVP-Generalsekretär Stocker kam die Entscheidung des Rechnungshofs "überraschend", wie er in einer Aussendung bekannt gab - "wir nehmen sie aber zur Kenntnis". "Als Volkspartei empfinden wir eine strenge Prüfung der Wahlkampfkosten als wichtig und richtig, es gilt aber, nicht nur uns, sondern auch die SPÖ und die FPÖ auf gleiche Weise zu prüfen", befand Stocker.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof (RH) hat eine vertiefende Prüfung der Rechenschaftsberichte von SPÖ und FPÖ aus dem Jahr 2019 abgelehnt.
- Die ÖVP hatte im April eine "Sachverhaltsdarstellung" an das Kontrollorgan übermittelt, weil die Angaben zur Wahlkampfkosten-Obergrenze aus Sicht der Volkspartei nicht plausibel waren.
- Der Rechnungshof ortet jedoch keine Grundlage, die abgeschlossenen Verfahren dazu aus diesen Gründen wieder zu eröffnen.