Voraussichtlich 1,4 Millionen Wahlberechtigte bei Wien-Wahl
Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl grundsätzlich all jene, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag 28. Jänner die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen zudem auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes ihre Stimme abgeben. Das sind diesmal 264.781 Personen und damit 35.002 mehr als noch vor fünf Jahren. Bei der Gemeinderatswahl dürfen sie anders als in anderen Gemeinden nicht teilnehmen, weil der Gemeinderat in Wien gleichzeitig der Landtag ist und die Teilnahme an Landtagswahlen gemäß Verfassung nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich ist.
Die Zahl der Wahlberechtigten ist noch bis zum Abschluss des Wählerverzeichnisses vorläufig. Bis 27. Februar können noch Berichtigungen im aufgelegten Wählerverzeichnis beantragt werden. Das bedeutet etwa, dass Personen eine Eintragung oder auch eine Löschung urgieren können.
Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, kann ab sofort und noch bis zum 23. April eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag kann schriftlich per E-Mail, Fax oder formlosen Schreiben erfolgen. Ab 31. März werden die Wahlkarten ausgestellt und per Post zugesandt. Alternativ kann die Wahlkarte auch bis 25. April, 12 Uhr, persönlich beim Wahlreferat des zuständigen Bezirksamts abgeholt werden.
Zusammenfassung
- Bei der Wien-Wahl am 27. April sind rund 1,4 Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Zahl der Wahlberechtigten bei der Gemeinderatswahl beträgt vorläufig 1.109.987, was 23.023 weniger sind als bei der letzten Wahl im Jahr 2020.
- Wahlkarten können ab sofort und noch bis zum 23. April beantragt werden. Ab dem 31. März werden diese ausgestellt und per Post versandt. Alternativ können sie bis zum 25. April, 12 Uhr, persönlich beim Wahlreferat abgeholt werden.