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Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge wird wieder zum Thema

Die Landesflüchtlingsreferenten kommen am Dienstag zu einer angesichts des weiter tobenden Ukraine-Kriegs durchaus brisanten Sitzung zusammen. Denn wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung der von der russischen Aggression Vertriebenen sind weiter offen. Dabei geht es etwa um die höhere Zuverdienstgrenze, die Kosten-Übernahme für die Erstaufnahmezentren und einen möglichen Umstieg der Flüchtlinge von der Grundversorgung in die Sozialhilfe.

Ohne den Bund kann man in all diesen Fragen zu keinen Ergebnissen kommen. Folgerichtig ist bei der Konferenz Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dabei, in dessen Ressort die Tagung auch stattfindet, obwohl das aktuelle Vorsitzland das Burgenland ist. Flüchtlingskoordinator Michael Takacs wird ebenfalls der an ihn ergangenen Einladung folgen.

Eigentlich sah es ja schon beim letzten Treffen der Referenten mit dem Innenminister Ende März danach aus, als hätte man einen großen Schritt nach vorne gemacht. Da war etwa in großer Eintracht verkündet worden, dass die Zuverdienstgrenze zur Grundversorgung von 110 Euro auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro erhöht werden soll. Freilich sickerte weniger später durch, dass Kärnten diesen Beschluss blockiert.

Denn die dortige Landesregierung will, dass die erhöhte Zuverdienstgrenze nicht nur aus der Ukraine Vertriebenen sondern grundsätzlich allen Flüchtlingen zugestanden wird. Ob Einhelligkeit zwischen Bund und allen Ländern zur Umsetzung notwendig ist, ist rechtlich umstritten.

Seitens des Bundes argumentiert man die Ungleichbehandlung damit, dass die aus der Ukraine Geflohenen einen anderen rechtlichen Status haben als sonstige Flüchtlinge. Kärnten sieht hingegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Ein Gutachten des Verfassungsdiensts soll bei der Flüchtlingskonferenz beraten werden. Flüchtlingskoordinator Takacs pochte am Freitag ein weiteres Mal darauf, dass rasch eine Entscheidung getroffen werden muss.

Kritik war zuletzt auch im Zusammenhang mit einem zweiten Beschluss des Landesflüchtlingsreferenten laut geworden, nämlich der Erhöhung der Tagsätze für die Untergebrachten. Diese Maßnahme an sich wird zwar allerorten begrüßt, doch bedarf es noch der Umsetzung durch die Landesparlamente, die schleppend verläuft. Damit heißt es vielerorts zuwarten, bis die Gelder ausbezahlt werden, wenngleich eine rückwirkende Regelung mit März zumindest sicher stellen sollte, dass die erhöhten Mittel dereinst auch tatsächlich fließen.

Freilich wird von der Politik überlegt, die Ukraine-Flüchtlinge ohnehin von der Grundversorgung, in der sich aktuell mehr als 41.000 von ihnen befinden, in die Sozialhilfe zu verlegen. Eine entsprechende Ankündigung von VP-Klubobmann August Wöginger wurde jedoch von VP-Integrationssprecher Ernst Gödl wieder relativiert. Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken. Auch dieses Thema soll nun am Dienstag beraten werden, sind doch die Länder für die Sozialhilfe zuständig, während bei der Grundversorgung der Bund 60 Prozent der Kosten übernimmt.

Ums Geld geht es auch bei der Erstversorgung der Flüchtlinge. Die Länder - allen voran Wien - pochen darauf, dass für die Erst-Betreuung bzw. Ankunftszentren der Bund aufzukommen hat.

Zu all diesen Themen laufen Verhandlungen. Kompromisse sind zwar in Diskussion, fix ist aber noch nichts. Eher schwierig zu lösen sein wird ein in den vergangenen Tagen über Einzelfälle in die Medien geratenes Problem, nämlich dass Flüchtlinge zu lange auf Auszahlungen etwa der Wohnhilfe warten. Hier gebe es eben einen gewissen Bürokratie-Aufwand und Fristenlauf, an dem man nicht vorbei komme, hieß von mehreren Stellen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Landesflüchtlingsreferenten kommen am Dienstag zu einer angesichts des weiter tobenden Ukraine-Kriegs durchaus brisanten Sitzung zusammen.
  • Denn wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung der von der russischen Aggression Vertriebenen sind weiter offen.
  • Da war etwa in großer Eintracht verkündet worden, dass die Zuverdienstgrenze zur Grundversorgung von 110 Euro auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro erhöht werden soll.