Verfassungsgerichtshof für Fischer unersetzlich
Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) hat am Sonntagabend in der "Zib2" betont, dass in der Coronakrise in Österreich vieles richtig gemacht worden sei. Dennoch sei es "wichtig, der Einhaltung der Grundrechte und der Verfassung ganz hohe Bedeutung" einzuräumen, betonte Fischer. Die Verfassung sei "gut und bewährt", der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei jedenfalls "unersetzlich".
So könne die Kontrolle durch Höchstrichter nicht durch die Beiziehung von Experten ersetzt werden, betonte Fischer. Er habe mit einem Mitglied der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) eingesetzten Kommission aus Verfassungsexperten gesprochen. Dieses Gremium sei erst im Anfangsstadium und könne "den Verfassungsgerichtshof sicher nicht ersetzen". Es wäre auch nicht falsch gewesen, vorher den Verfassungsdienst konsultiert zu haben, denn dieser sei "eine höchstqualifizierte Institution" und er staune, wie wenig dieser genutzt werde, so Fischer.
Von einem Pfusch bei Gesetzen wolle er nicht sprechen, weil das eine sehr schwierige Situation sei und vieles unter Zeitdruck geschehen müsse, erklärte der ehemalige Nationalratspräsident und Wissenschaftsminister. Dennoch hätte er es auch nicht gewagt, zu behaupten, dass überhaupt keine Fehler passiert seien.
Bei der Qualität der Verordnungen und Erlässe sei darauf zu achten, dass keine Kollateralschäden für die Grundrechte und die Verfassung entstünden. Zwar stünde in der Krise die Exekutive im Vordergrund, doch dürfe nicht die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt werden. Gerade beim Budgetrecht müssten etwa die Kontrollrechte des Nationalrats gewahrt werden, forderte Fischer.
Zusammenfassung
- Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) hat am Sonntagabend in der "Zib2" betont, dass in der Coronakrise in Österreich vieles richtig gemacht worden sei.
- Dennoch sei es "wichtig, der Einhaltung der Grundrechte und der Verfassung ganz hohe Bedeutung" einzuräumen, betonte Fischer.
- Die Verfassung sei "gut und bewährt", der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei jedenfalls "unersetzlich".