UNO kritisiert Zerstörung von Infrastruktur im Gazastreifen
Türk reagierte damit auf Berichte, wonach israelisches Militär im Gazastreifen alle Gebäude innerhalb eines Kilometers vom Grenzzaun zu Israel zerstöre, um eine "Pufferzone" zu errichten. Der UNO-Kommissar aus Österreich verwies auf Artikel 53 der vierten Genfer Konvention, die "die Zerstörung von Privateigentum durch die Besatzungsmacht" verbiete, solang diese nicht militärisch "absolut notwendig" sei.
Der Krieg zwischen Israel und der Hamas dauert mittlerweile vier Monate an. Am 7. Oktober hatten Kämpfer der von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuften Hamas und weiterer militanter Palästinensergruppen Israel überfallen und zahlreiche Massaker verübt. Sie töteten israelischen Angaben zufolge etwa 1.160 Menschen, darunter viele Zivilisten. Rund 250 Menschen wurden zudem als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Als Reaktion auf den Angriff schwor Israel, die Hamas zu vernichten und startete einen massiven Militäreinsatz in dem Palästinensergebiet. Nach jüngsten Angaben der Hamas, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, wurden seit dem Beginn der israelischen Offensive mehr als 27.800 Menschen im Gazastreifen getötet.
Türk erklärte, sein Büro habe seit Oktober "weitreichende Zerstörungen und Demolierung von ziviler und anderer Infrastruktur" durch das israelische Militär registriert. Darunter seien "Wohngebäude, Schulen und Universitäten" in Gegenden gewesen, wo nicht länger gekämpft werde. Israel habe "keine überzeugenden Gründe für einer derart umfangreicher Zerstörung ziviler Infrastruktur" gegeben, erklärte der UN-Menschenrechtskommissar.
Es habe den Anschein, die Zerstörungen zielten darauf ab, die Rückkehr von Zivilisten in diese Gebiete "unmöglich" zu machen, hieß es weiter. "Ich erinnere die Behörden daran, dass die Zwangsumsiedlung von Zivilisten ein Kriegsverbrechen darstellen kann", mahnte Türk.
Zusammenfassung
- UNO-Menschenrechtskommissar Volker Türk kritisiert die 'rechtswidrige und mutwillige' Zerstörung aller Gebäude im Gazastreifen durch Israel.
- Türk beruft sich auf Artikel 53 der vierten Genfer Konvention und stellt fest, dass die Zerstörung von Privateigentum durch die Besatzungsmacht verboten ist, es sei denn, sie ist militärisch 'absolut notwendig'.