APA/APA/AFP/ARIS MESSINIS

UN-Gericht urteilt zu Völkermord-Klage der Ukraine

Erstmals seit der russischen Invasion in die Ukraine wird ein internationales Gericht ein Urteil über den Angriff fällen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH), das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag, entscheidet am Mittwoch (16.00 Uhr) über die Dringlichkeitsklage der Ukraine gegen den Nachbarstaat. Die Ukraine wirft Russland eine Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 vor und will, dass das Gericht ein Ende der Gewalt anordnet.

Die Richter sollen auch erklären, dass es keine rechtliche Grundlage für den Krieg gibt. Russland hatte die Anhörung in dem Verfahren am 7. März boykottiert. Urteile des UN-Gerichts sind zwar bindend, doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.

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  • Erstmals seit der russischen Invasion in die Ukraine wird ein internationales Gericht ein Urteil über den Angriff fällen.
  • Der Internationale Gerichtshof (IGH), das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag, entscheidet am Mittwoch über die Dringlichkeitsklage der Ukraine gegen den Nachbarstaat.
  • Die Ukraine wirft Russland eine Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 vor und will, dass das Gericht ein Ende der Gewalt anordnet.
  • Die Richter sollen auch erklären, dass es keine rechtliche Grundlage für den Krieg gibt. Russland hatte die Anhörung in dem Verfahren am 7. März boykottiert.
  • Urteile des UN-Gerichts sind zwar bindend, doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.