Universitätsgesetz: Abgeschwächte Novelle ab 2022 in Kraft

Die Novelle des Universitätsgesetzt wird nach Kritik an den Änderungen nun abgeschwächt. In Zukunft sollen 16 ECTS-Punkte verpflichtend in den ersten beiden Studienjahren erbracht werden.

Die geplante Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird deutlich abgeschwächt und erst ab dem Wintersemester 2022/23 eingeführt. Dann müssen alle Personen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen, in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte in diesem Studium erbringen, sieht eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Ursprünglich geplant waren zunächst 16 ECTS pro Jahr bzw. später im Begutachtungsentwurf 24 ECTS in zwei Jahren.

"Diskurs ist nicht Zeitverschwendung und Kompromiss ist nicht Schwäche", so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Der Begutachtungsprozess der Novelle und Verhandlungen mit dem Koalitionspartner hätten nun dieses Ergebnis erbracht: 16 ECTS in zwei Jahren seien "verlangbar": "Wir nehmen Rücksicht darauf, dass nicht alle gleich in voller Fahrt loslegen können."

Verkürzung der Sperre auf zwei Jahre

Auch die als Sanktion bei Nichterreichung vorgesehene Zehn-Jahres-Sperre für das betreffende Studium an der jeweiligen Uni wurde auf zwei Jahre verkürzt. Natürlich würden mit dem Kompromiss weder alle Studentenvertreter noch die Unis zufrieden sein, meinte die Grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger. Aber: "Wenn beide Seiten nicht ganz zufrieden sind, haben wir das Beste gemacht." Die Änderungen sollen am Mittwoch den Ministerrat passieren.

Regelung auch für Privatunis und FHs

Auch die Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hinterlässt Spuren: Nach den Unis wird auch Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis explizit ins Gesetz geschrieben, dass sie die "gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität" sicherstellen müssen. Außerdem wird die geplante Verjährung von Plagiaten nach 30 Jahren fallengelassen.

ÖH zeigt sich zufrieden

"Definitiv zufrieden" mit dem Ergebnis ist die Vorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), Sabine Hanger. Vor allem das Aufrechterhalten der vorgeschriebenen mindestens drei Prüfungstermine wertete die Obfrau der VP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) in einer Aussendung als Erfolg. Anders dagegen die linken ÖH-Fraktionen, die die Mehrheit in der ÖH-Bundesvertretung stellen: Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) lehnen Mindeststudienleistungen generell ab - beide konzedierten aber zumindest eine "leichte Abschwächung" (VSStÖ) bzw. "Verbesserungen" (GRAS) gegenüber den bisherigen Plänen.

Kritik der Opposition: UG-Novelle "Scheinlösung"

Die SPÖ fordert weiter eine komplette Rücknahme der Novelle. Die nun präsentierten Änderungen seien nur "eine Rücknahme von bewussten Provokationen", so Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einer Aussendung. Für ihr NEOS-Pendant Martina Künsberg Sarre ist die Mindeststudienleistung nur eine "Scheinlösung". Es sei weiter unklar, wie viele Personen derzeit unter diese Grenze fallen würden. FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf monierte, dass Faßmann lediglich "den Wünschen von universitären Lobbying-Gruppen folgt und weiterhin die bislang gut implementierte UG-Reform 2002 verwässert".

ribbon Zusammenfassung
  • Die geplante Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird deutlich abgeschwächt und erst ab dem Wintersemester 2022/23 eingeführt.
  • Ursprünglich geplant waren zunächst 16 ECTS pro Jahr bzw. später im Begutachtungsentwurf 24 ECTS in zwei Jahren.
  • Die Senate dürfen außerdem auch weiter bei der ersten Wiederbestellung der Rektoren mitbestimmen.
  • Wie bisher dürfen befristete Arbeitsverhältnisse höchstens auf sechs Jahre abgeschlossen werden.