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"Ausländer raus"-Prozess: Eine Angeklagte freigesprochen

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung müssen sich im Landesgericht Wels eine 16-Jährige und zwei Männer im Alter von 19 und 25 Jahren verantworten, weil sie zur Melodie des Liedes "L'Amour toujours" die "Ausländer raus"-Textvariante sangen und den Hitlergruß gezeigt haben sollen. Die Jugendliche wurde freigesprochen, für die Männer gibt es je eine Diversion und eine Verurteilung.

Der Staatsanwalt sprach von "einem Prototyp der nationalsozialistischen Wiederbetätigung".

In den frühen Morgenstunden des 3. Julis nach einer feuchtfröhlichen Nacht "skandierten sie zu dem Lied 'Ausländer raus' und zeigten den Hitlergruß", führte er aus.

Die 16-Jährige wurde am Mittwochnachmittag freigesprochen. Der 19-Jährige kam mit einer Diversion auf eine zweijährige Probezeit davon. Er muss zudem einen Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen machen.

Der 25-Jährige erhielt zwar eine Zusatzstrafe von vier Monaten, sie wurde ihm aber bedingt nachgesehen. Für die nächsten drei Jahre ist er auf Bewährung, auch er muss eine Führung in Mauthausen machen.

Die Urteile sind rechtskräftig.

16-Jährige bekennt sich nicht schuldig

Die 16-Jährige will vor dem Lokal nur kurz dabei gewesen sein, habe nicht den Hitlergruß gezeigt, so ihr Verteidiger. "Ich habe keine rechtsextremen Sachen gemacht", meinte sie. Daher erklärte sie sich nicht schuldig.

Gegen eine "globale, pauschalierte" Annahme, dass die drei Angeklagten gemeinsam aktiv gewesen sein, verwehrte sich ihr Verteidiger.

"Volle Verantwortung"

Der 19-Jährige übernahm hingegen für die ihm zur Last gelegte Tat die "volle Verantwortung". Es war das "Beschissenste, was im Zweiten Weltkrieg passiert ist", beteuerte er.

Das "NS-Gedankengut entspricht nicht seiner Gesinnung", führte auch der Verteidiger aus."

Auch der Drittangeklagte bekannte sich schuldig. Es sei "alles andere als schlau" gewesen, was er stark alkoholisiert gesagt habe, meinte sein Verteidiger. Er bereue es auch "zutiefst".

Video: Nach Sylt - Rassismus-Video in Österreich

Kein Hitlergruß?

Aber der 25-Jährige sei "kein Neonazi", bei Hausdurchsuchungen sei auch nichts Belastendes gefunden worden. Den Hitlergruß will er nicht gezeigt, das Lied von D'Agostino aber schon vom Handy abgespielt haben, gab der Angeklagte zu.

Erster Prozess dieser Art

Der Prozess dürfte der erste Gerichtsprozess rund um die Verwendung des Hits des italienischen DJs und Musikproduzenten Gigi D'Agostino in Österreich gewesen sein. Das Lied wurde ohne Wissen von D'Agostino mit einem rassistischen Text versehen und in der rechtsextremen Szene verbreitet.

Im Mai hat ein Video von der deutschen Nordsee-Insel Sylt für Empörung gesorgt, auf dem zahlreiche Partygäste zu dem Lied "Deutschland den Deutschen" sowie "Ausländer raus" grölen. Auch in Österreich soll es zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 16-Jährige und zwei Männer im Alter von 19 und 25 Jahren stehen in Wels vor Gericht, weil sie im Juli zur Melodie von 'L'Amour toujours' die Parole 'Ausländer raus' gesungen und den Hitlergruß gezeigt haben sollen.
  • Der 19-Jährige übernahm die volle Verantwortung und distanzierte sich von NS-Gedankengut, während die 16-Jährige ihre Unschuld beteuert und der 25-Jährige seine Aussagen bereut.
  • Die 16-Jährige wurde freigesprochen, der 19-Jährige kam mit einer Diversion davon.
  • Der 25-Jährige erhielt zwar eine Zusatzstrafe von vier Monaten, sie wurde ihm aber bedingt nachgesehen.
  • Die Urteile sind rechtskräftig.