Übergangsfrist für Foto auf E-Card verlängert
Die Frist für die Beibringung von Fotos für abgelaufene E-Cards wird um zwei Monate verlängert. Die Übergangsfrist beginnt jeweils mit der ersten Information, dass ein Foto gebracht werden muss, und läuft ab diesem Zeitpunkt fünf Monate statt wie bisher drei. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab. Der Grund sind die steigenden Infektionen mit COVID-19.
Die Fristverlängerung ist ein Beitrag, um Personalressourcen in den Behörden - vor allem den Landespolizeidirektionen - nicht übermäßig zu binden. " Gleichsam geht es darum, Kundenkontakte zu verringern und mögliche Infektionen zu verhindern", steht in den Erläuterungen der Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne).
Neue E-Cards werden seit 1. Jänner nur noch mit Foto ausgestellt. Versicherte, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist und deren E-Card abgelaufen ist, müssen ein Foto beibringen. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist können sie weiter mit der alten E-Card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer einen Arzt aufsuchen.
Zusammenfassung
- Die Frist für die Beibringung von Fotos für abgelaufene E-Cards wird um zwei Monate verlängert.
- Die Übergangsfrist beginnt jeweils mit der ersten Information, dass ein Foto gebracht werden muss, und läuft ab diesem Zeitpunkt fünf Monate statt wie bisher drei.
- Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab.
- Der Grund sind die steigenden Infektionen mit COVID-19.