Stromkostenbremse beschlossen
Das heißt, bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh Strom pro Jahr wird der Preis vom Bund gestützt. Der entsprechende Zuschuss kommt, wenn der untere Schwellenwert von 10 Cent/kWh überstiegen wird. Jener Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh gefördert werden. In einem weiteren Schritt ist laut Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) vorgesehen, dass Haushalte mit mehr als drei Personen ein Zusatzkontingent erhalten.
Ferner sollen einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent erhalten, wobei die jährliche Höhe mit 200 Euro begrenzt ist. Anspruchsberechtigt sollen jene Haushalte sein, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.
Grünen-Umweltsprecher Lukas Hammer argumentierte die kostspielige Hilfe damit, dass die Strompreise verrückt gespielt hätten. Daher habe man entschlossen und schnell handeln müssen. Wichtig sei ihr gewesen, dass die Zuwendung ohne Antrag komme, damit sie schnell umgesetzt werden könne, meinte Gewessler. Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger würdigte folgerichtig, dass die Maßnahme nicht nur treffsicher und sozial gerecht sondern auch unbürokratisch gestaltet sei.
Im Wesentlichen nichts auszusetzen hatte die SPÖ. Doch nahm man die Debatte zum Anlass, in Person von Energiesprecher Alois Schroll einmal mehr einen Gaspreis-Deckel zu fordern. Die Freiheitlichen hätten gerne weitergehende Maßnahmen gehabt. So sprach sich der Abgeordnete Erwin Angerer dafür aus, Behinderte, die auf stromintensive Assistenz angewiesen sind, stärker zu entlasten. Integriert werden müssten auch Haushalte, die über keinen gesonderten Stromliefervertrag verfügen.
Ablehnung kam von NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer, die sich die Bremse nur für Einkommensschwache gewünscht hätte. Die jetzige Regelung rege nicht zum Sparen an, sei teuer und vollkommen ineffizient. Dabei bezog sie sich auch auf das Faktum, dass der Strom selbst in Nebenwohnsitzen subventioniert werde.
Einstimmig erleichtert wurde im Anschluss das Regelwerk bei der Photovoltaik-Förderung. Dabei geht es darum, dass die gesetzliche Inbetriebnahmefrist der Anlage von neun Monaten auf bis zu zwei Jahre verlängert wird. Grund dafür sind Lieferverzögerungen durch die Coronakrise, die auf eine stark steigende Nachfrage treffen. Darüber hinaus wird für Private ab nächstem Jahr die Möglichkeit geschaffen, einen Förderantrag zu stellen, auch wenn der Kaufvertrag für die Anlage bereits abgeschlossen ist.
Zudem sollen ab Anfang kommenden Jahres für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) Erleichterungen geschaffen werden, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) sollen die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.
Zusammenfassung
- Im Wesentlichen sieht die Bremse vor, dass Strom bis zu 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs staatlich subventioniert wird.
- Einstimmig erleichtert wurde im Anschluss das Regelwerk bei der Photovoltaik-Förderung.
- Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A sollen die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.