Strache-Prozess: Urteil um 12.45 Uhr erwartet
Deutlich mehr Journalisten - darunter auch eine Reihe ausländischer Medienvertreter - und Fotografen als an den vorangegangenen Verhandlungstagen fanden den Weg in den Großen Schwurgerichtssaal.
Wie Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seinem Schlussvortrag betonte, hätten Strache und der mitangeklagte Leiter der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, eine "Schicksalsgemeinschaft" gebildet. Chats würden "ungeschminkt" offen legen, dass sich Strache als FPÖ-Obmann und später als Vizekanzler für Grubmüller "aus wirtschaftlichen Interessen" verwendet habe. Dass Strache "geldwerte Vorteile" versprochen wurden, sei "unzweifelhaft", betonte Weratschnig.
"Jeder Euro ist zu viel"
Strache habe gegen das "strikte Sachlichkeitsgebot" verstoßen. Bezogen auf den Umstand, dass die im Raum stehenden Spenden in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro "nicht viel" seien, meinte der Oberstaatsanwalt: "Jeder Euro ist zu viel." Ein Amtsträger habe ausschließlich "saubere Amtsgeschäfte" zu erledigen.
"Ich erkenne beim besten Willen keine Strafbarkeit", hielt dem Helmut Grubmüller, Bruder und Verteidiger des Zweitangeklagten, entgegen. Die 10.000 Euro-Spende sei "hochoffiziell erfolgt", es sei Walter Grubmüller geradezu darum gegangen, "dass jeder davon weiß". Er habe damit seiner "massiven Enttäuschung" über die SPÖ, deren Mitglied er jahrzehntelang war, Ausdruck verleihen wollen, Vorteile im Zusammenhang mit dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) hätten damit "nicht herausgeschlagen werden sollen", sagte Helmut Grubmüller. Sein Bruder habe "aus Frustration" an die FPÖ gespendet und keinen Gesetzeskauf betrieben: "Er hat nie ein Gesetz gewollt, er hat nie ein Gesetz gebraucht." Es sei "überhaupt kein strafrechtliches Substrat vorhanden", sein Mandant sei freizusprechen.
Urteil im Prozess gegen Strache erwartet
Strache-Verteidiger Johann Pauer stellte in seinem Schlussplädoyer fest, die Annahmen der WKStA seien "zur Gänze falsch" und durch das Beweisverfahren widerlegt. Die inkriminierten Spenden an die FPÖ wären nicht im Zusammenhang mit dem PRIKRAF erfolgt, sondern "aus Wut über die SPÖ". Grubmüller habe Strache unterstützt, weil dieser die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abschaffen wollte, bezog sich Pauer auf eine entsprechende Chat-Nachricht. In einer weiteren Nachricht habe Grubmüller sogar betont, "aus Überzeugung" gespendet zu haben.
"Kein einziger Zeuge hat von einer Einflussnahme meines Mandanten gesprochen", führte Pauer ins Treffen. Von einem strafbaren Verhalten "kann keine Rede sein", insistierte der Verteidiger. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass Strache nicht bestechlich sei.
Verdacht: Spenden gegen Gesetz
Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie Grubmüller wird von der WKStA Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Im Falle von Schuldsprüchen drohen beiden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren. Inkriminiert sind vor allem zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt.
Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des PRIKRAF zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller haben die Vorwürfe in der fünf Verhandlungstage umfassenden Hauptverhandlung vehement bestritten.
Die vergangenen Verhandlungen zum Nachlesen:
Zusammenfassung
- Im Prozess gegen Heinz-Christian Strache wird am Freitag um 12.45 Uhr ein Urteil erwartet.
- Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.
- Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet.