Strache-Prozess geht mit weiteren Zeugenaussagen weiter
In dem Verfahren geht es zentral um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ vom 19. Oktober 2016 bzw. 29. August 2017. Nach Ansicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem FPÖ-Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten das.
Der Initiativantrag sei im Juni 2016 von der damals oppositionellen FPÖ eingebracht worden, nicht mit anderen Fraktionen abgesprochen gewesen und habe daher keinerlei Aussicht auf Erfolg gehabt, betont Strache-Verteidiger Johann Pauer. Dass die Privatklinik Währing später in den PRIKRAF aufgenommen, habe man im Sommer 2016 eben so wenig wissen können wie die Regierungsbeteiligung der FPÖ in der türkis-blauen Koalition nach den Nationalratswahlen im Herbst 2017. Außerdem spreche der Zeitpunkt der Überweisungen nicht für einen Bezug zum Initiativantrag. Grubmüller hatte zu den Spenden erklärt, er habe diese aus Ärger über die Wirtschaftskammer bzw. die ÖVP und SPÖ, wo er Jahrzehnte lang Mitglied war, flüssig gemacht.
Die WKStA beharrt allerdings darauf, Strache habe mit "faktischer Einflussnahme" auf seinen Parteifreund Johannes Hübner - im Zivilberuf Rechtsanwalt, damals Abgeordneter im Nationalrat - den Gesetzwerdungsprozess zugunsten der Privatklinik Währing angestoßen. Auch der Ex-FPÖ-Abgeordnete Peter Fichtenbauer - ebenfalls Anwalt - soll dabei womöglich eine Rolle gespielt haben. Beide müssen nun ebenso als Zeugen aussagen wie der Leiter der FPÖ-Pressestelle im Klub, ein Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium und der Schönheitschirurg Artur Worsegg, der seit 2016 die Privatklinik Währing leitet.
Zusammenfassung
- Am kommenden Montag wird am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache und den mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung fortgesetzt.
- Fünf Zeugen sind zu diesem Termin geladen, Urteile soll es am 27. August geben.
- Außerdem spreche der Zeitpunkt der Überweisungen nicht für einen Bezug zum Initiativantrag.