Steirische Umweltanwältin vor Gericht - Freispruch
In der Steiermark stand am Mittwoch die Umweltanwältin des Landes, Ute Pöllinger, vor Gericht. Grund ist eine mutmaßliche Falschaussage im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei Umweltunverträglichkeitsprüfungen (UVP), die seit Jahren im Fokus von Staatsanwaltschaft und Bundesrechnungshof stehen.
Seit 2021 sind Ungereimtheiten im Bereich der Umweltprüfungen im Land Steiermark ein Thema. Kurz gefasst sollen die Projekteinreicher Teile ihrer Bescheide selbst verfasst haben und nahezu alle großen Projekte unrechtmäßig genehmigt worden sein.
Freispruch
Gegen Pöllinger laufen seit 2021 Ermittlungen. Ihr wird, so der "ORF Steiermark", vorgeworfen, Rechtsanwälte in der Causa zu Unrecht belastet zu haben. Unter anderem lautet der Vorwurf, dass die Anwälte Teile der UVP-Bescheide selbst formuliert hätten. Zwei Anwält:innen wurden benannt, eine oder einer davon erstattete Anzeige wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage.
Im Zusammenhang mit der Causa wurde 2021 in einem Rechnungshofbericht öffentlich, dass die Gutachter ihre Rechnungen nicht an das Land Steiermark stellten, sondern direkt an die Anwälte.
Die Umweltanwältin wurde am Mittwoch freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Pöllinger ist aktuell in ihrer 19 Amtsperiode und seit 19 Jahren im Amt.
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Die steirische Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl begrüßt sie das Urteil. Pöllinger sei eine "engagierte und kompetente Anwältin", ihr Einsatz habe dazu beigetragen, "gravierende Missstände in der Landesumweltabteilung aufzudecken", zitiert "ORF Steiermark" die Politikerin.
Causa setzt sich fort
Bereits 2021 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Landesbeamte in der Steiermark: Zwei Beamte sollen nahezu alle großen Bauprojekte unrechtmäßig genehmigt haben. Ein Untersuchungsausschuss kam in der Causa nicht zustande.
2023 kam auch der Bundesrechnungshof zu einem vernichtenden Urteil. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen drei Bewerber Teile ihrer Bescheide selbst geschrieben haben. Gutachter sollen ihre Honorare nicht dem Amt, sondern den Projekteinreichern in Rechnung gestellt haben, "ORF Steiermark" und die "Kronen Zeitung" berichteten.
Ermittlungen gegen neun Personen
Aktuell wird in der Causa gegen neun Personen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit UVP-Verfahren ermittelt. Darunter sind laut "ORF Steiermark" Sachbearbeiter, Abteilungsleiter und Amtssachverständige.
Es gehe konkret um die Art der Verfahrensführung, der Verfahrenserledigung und den Inhalt von Gutachten. Ein abschließender Polizeibericht sei noch ausständig.
Umweltverträglichkeitsprüfungen muss dann durchgeführt werden, wenn durch Projekte erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Darunter fallen zum Beispiel Abfallbehandlungsanlagen oder Kraftwerke.
Ein Urteil im Prozess wird am Mittwoch erwartet, es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Zusammenfassung
- Die Umweltanwältin des Landes Steiermark stand vor Gericht: Ihr wurde Falschaussage vorgeworfen.
- Ihr wird Falschaussage vorgeworfen.
- In den Ermittlungen zu manipulierten Umweltverträglichkeitsprüfungen des Landes Steiermark soll sie Rechtsanwälte zu Unrecht belastet haben.
- Sie wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.