APA/GEORG HOCHMUTH

Staatsanwaltschaft ist Strache-Urteil zu milde

Neben den Angeklagten Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller will auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil im Prozess um den Bestechungsvorwurf zur Finanzierung privater Spitäler berufen.

Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am vergangenen Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung.

In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strache und Grubmüller nehmen das Urteil nicht an und gehen in Berufung.

Weitere Verfahren drohen

Am Dienstag berichtet nun die "Kronen Zeitung", dass auch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteilsspruch nicht gänzlich einverstanden ist: Sie will ebenso Berufung einlegen und damit eine höhere Strafe für die Beschuldigten erwirken.

Zunächst muss dafür aber die schriftliche Ausfertigung des Urteils abgewartet werden - erst dann können die Berufungen verfasst werden. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfte erst in etwa acht Monaten fallen. Bis dahin drohen dem ehemaligen Vizekanzler weitere Klagen - nämlich aufgrund von Ermittlungen in der Spesen- und Casino-Affäre.

ribbon Zusammenfassung
  • Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am vergangenen Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung.
  • In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strache und Grubmüller nehmen das Urteil nicht an und gehen in Berufung.
  • Am Dienstag berichtet nun die "Kronen Zeitung", dass auch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteilsspruch nicht gänzlich einverstanden ist: Sie will ebenso Berufung einlegen und damit eine höhere Strafe für die Beschuldigten erwirken.
  • Zunächst muss dafür aber die schriftliche Ausfertigung des Urteils abgewartet werden - erst dann können die Berufungen verfasst werden.