Sputnik und Sinopharm gelten nicht für Grünen Pass
Als "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" fürs Gasthaus, Hotel und Co. gelten Bestätigungen über eine überstandene Corona-Infektion während der vergangenen sechs Monate, aktuelle negative Antigen- oder PCR-Tests oder eben auch eine Impfung "mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19", wie es in der Verordnung heißt. "Als Impf-Nachweis zählen all jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen worden sind", betont das Gesundheitsministerium. Das umfasst derzeit konkret Biontech Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.
In Serbien etwa konnten sich zwischenzeitlich auch Ausländer, also auch Österreicher, impfen lassen. Dort wurden allerdings auch Sputnik V und Sinopharm gespritzt - wer diese Impfstoffe bekommen hat, gilt in Österreich nun nicht als geimpft im Sinne des Grünen Passes und muss sich trotzdem vorm Gasthausbesuch testen lassen. "Das breit gefächerte Testangebot steht selbstverständlich auch jenen Menschen zur Verfügung, die sich freiwillig mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff haben impfen lassen", erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Stellungnahme auf Anfrage der APA. "Dass sich diese Menschen noch einmal mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff impfen lassen, können wir derzeit noch nicht empfehlen. Dafür gibt es aktuell nicht genügend wissenschaftliche Daten."
Zusammenfassung
- Für den österreichischen Grünen Pass, der die Eintrittskarte ins Kaffeehaus oder Freibad sein wird, gilt nicht jeder Corona-Impfstoff.
- Wer sich im Ausland mit dem russischen Impfstoff Sputnik V oder dem chinesischen Sinopharm immunisieren hat lassen, muss also trotzdem einen negativen Test vorweisen.
- In Serbien etwa konnten sich zwischenzeitlich auch Ausländer, also auch Österreicher, impfen lassen.