SPÖ kritisiert fehlende gesetzliche Absicherung für VKI
Jedes Jahr wird im Rahmen des Konsumentenschutzbudgets auch das gesetzliche Budget für den VKI debattiert. Die generelle Forderung der SPÖ und auch anderer Parteien ist, dass der VKI langfristig budgetär abgesichert wird und dass das nicht Jahr für Jahr immer nur für ein weiteres Jahr geschieht. Auch im Regierungsprogramm findet sich dieses Ziel als Vorhaben. Heuer wurde die Finanzierung des VKI nicht einmal gesetzlich abgesichert.
Im Jahr 2023 sind für Konsumentenschutz 6,7 Mio. Euro budgetiert. Die Summe dient in erster Linie der Finanzierung des VKI, aber auch weiteren Institutionen wie Schlichtungsstellen oder der Schuldnerberatung. Im Teilheft Bundesvoranschlag 2023 - Untergliederung 21 - Soziales und Konsumentenschutz werden auf der Seite 27 die Rechtsgrundlagen für den Bundesvoranschlag 2023 angeführt. Dort steht im letzten Punkt: "Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI-FinanzG)". Allerdings gibt es für 2023 dieses Gesetz nicht (mehr). Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) soll per 2023 die Finanzierung durch Erlass ermöglichen.
Die SPÖ sieht darin eine Schwächung der Konsumentenschutzregeln. Die Finanzierung des VKI unterliege damit in Zukunft dem "Goodwill" des Ministers. Statt einer gesetzlichen Absicherung, soll die Finanzierung in Zukunft per Erlass des Ministers erfolgen. Das senke die Unabhängigkeit des VKI und mache die Finanzierung intransparenter.
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits zeigt sich gegenüber der APA verärgert. "Mitten in Zeiten der schwersten Teuerungskrise werden Konsumentenschutzinteressen stark geschwächt. Statt Konsumentenschutz endlich groß zu schreiben, will die Regierung den VKI gar nicht mehr gesetzlich finanzieren. Damit wird der VKI abhängig vom 'Goodwill' des Ministers und seine Unabhängigkeit massiv geschwächt. Auch wenn Rauch die Finanzierung zusichert: Ein Gesetz ist besser als eine Ankündigung der Schwarz/Grünen Bundesregierung."
Zusammenfassung
- De Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird im Budget für das kommende Jahr erstmals ohne gesetzliche Absicherung erfolgen.
- Während im Vorjahr ein eigenes VKI-Finanzierungsgesetz beschlossen wurde, liegt für 2023 keine derartige gesetzliche Grundlage vor.
- Im Jahr 2023 sind für Konsumentenschutz 6,7 Mio. Euro budgetiert.
- Das senke die Unabhängigkeit des VKI und mache die Finanzierung intransparenter.