Slowenien: Ehe und Adoptionsrecht für Homosexuelle
Das Höchstgericht hat am Freitag bisherige Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, wonach nur heterosexuelle Paare eine Ehe schließen können und homosexuelle Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren dürfen. Mit sofortiger Wirkung wurden gleichgeschlechtlichen Paaren beide Rechte eingeräumt.
Sechs Monate Zeit für Gesetzesänderung
Das Verfassungsgericht erklärte, dass es dem Parlament sechs Monate Zeit für Gesetzesänderungen gegeben habe. Bis zur Beendigung des verfassungswidrigen Zustandes gelte, dass die Ehe eine Verbindung von zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht sei. Außerdem dürften gleichgeschlechtliche Partner, die in Lebenspartnerschaft leben, unter den gleichen Bedingungen wie verheiratete Ehepartner gemeinsam Kinder adoptieren.
Laut dem Verfassungsgericht verstieß die bisherige Regelung gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Die nun bekannt gewordene Entscheidung war bereits Mitte Juni getroffen worden, als das Höchstgericht über Verfassungsbeschwerden zweier homosexueller Paare behandelte, denen die Ehe bzw. Aufnahme auf eine Liste von Adoptionswerbern verweigert worden war.
Entscheidung schmälert Bedeutung der Ehe nicht
Eine Diskriminierung von Homosexuellen könne weder mit der traditionellen Bedeutung der Ehe als Lebensgemeinschaft noch dem besonderen Schutz der Familien gerechtfertigt werden, argumentiert das Höchstgericht. Die Entscheidung schmälere die Bedeutung der traditionellen Ehe nicht. "Sie bedeutet lediglich, dass von nun an neben andersgeschlechtlichen Paaren auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können."
In Slowenien sind homosexuelle Lebenspartnerschaften seit dem Jahr 2016 der Ehe fast gleichgestellt. Sie haben etwa eine Unterhaltspflicht, Anspruch auf gemeinsames Vermögen und Krankenversicherung sowie Witwen- oder Witwerpension. Einzig das Adoptionsrecht sowie das Recht auf künstliche Befruchtung wurde ihnen versagt. Es handelte sich um einen politischen Kompromiss, nachdem konservative Parteien und Bewegungen zwei Versuche zur Einführung der "Ehe für alle" mit Volksabstimmungen (2012 und 2015) torpediert hatten.
Zusammenfassung
- Das Höchstgericht hat am Freitag bisherige Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, wonach nur heterosexuelle Paare eine Ehe schließen können und homosexuelle Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren dürfen.
- Mit sofortiger Wirkung wurden gleichgeschlechtlichen Paaren beide Rechte eingeräumt.