Slowakei darf Korruptionsermittler abschaffen
Es ordnete am Donnerstag an, dass der Teil des Pakets, der auf eine erhebliche Herabsetzung der Strafen für Verbrechen wie Bestechung und Betrug abzielt, vorerst nicht wie geplant am 15. März in Kraft treten kann.
Einen anderen, ebenfalls von der Opposition und Präsidentin Zuzana Caputova beanstandeten Bereich der Reform fasste das Gericht allerdings nicht an: die geplante Abschaffung der für Kriminalität und Korruption auf höchster Ebene zuständige Sonderstaatsanwaltschaft. Diese hat sich unter anderem mit Fällen befasst, in die ranghohe Staatsdiener und Mitglieder der Regierungspartei von Ministerpräsident Robert Fico verwickelt sind.
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Abschaffung der Staatsanwaltschaft auf Schiene
Mit Blick auf die vorgesehene Strafmaß-Senkung räumte sich das Gericht mehr Beratungszeit ein, was Monate in Anspruch nehmen könnte. Mit der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft kann dagegen fortgefahren werden.
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Beschluss im Schnellverfahren
Das slowakische Parlament hatte beide Maßnahmen Anfang Februar im Schnellverfahren durchgedrückt. Ficos Regierung wirft der Sonderstaatsanwaltschaft Voreingenommenheit gegenüber der Regierungspartei vor.
Darum seien die Änderungen nötig. Die Opposition und Zehntausende Slowaken, die zeitweise auf Kundgebungen im ganzen Land gegen die Reform protestiert hatten, werfen Fico dagegen vor, Verbündete vor Ermittlungen schützen zu wollen.
Auch die EU-Kommission und die Europäische Staatsanwaltschaft haben sich besorgt über die Reformpläne geäußert.
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Zusammenfassung
- Das slowakische Verfassungsgericht hat die umstrittene Justizreform der Regierung ausgebremst.
- Die geplante Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft wurde vom Verfassungsgericht nicht beanstandet.