Senioren bekommen leichter Kredite
Die Unterstützung für den Gesetzesvorschlag war einhellig. Es gehe dabei auch um die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren, meinte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Grünen-Mandatarin Ulrike Fischer betonte, dass man gerade im Alter oft Investitionsbedarf habe, z.B. für ein barrierefreies Bad.
Dem schloss sich auch der freiheitliche Mandatar Christian Ragger an. Dieses Anti-Diskriminierungsgesetz für Senioren sei längst überfällig gewesen. VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies darauf hin, dass mit dem Problem der Kredite schon Menschen Mitte 50 konfrontiert seien.
Seitens der SPÖ war Christian Drobits in erster Linie bemüht, die Änderung als Erfolg der sozialdemokratischen Bemühungen zu schildern. Andere Fraktionen nannte er "Trittbrettfahrer". Im Gegenzug verwies NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak darauf, dass die aktuell geltende Regelung unter einem sozialdemokratischen Kanzler getroffen worden sei.
Gleichzeitig nahm Scherak die "bösen Banken" in Schutz. Denn diese seien durch die Vorgaben bei den Krediten gebunden gewesen, die der Nationalrat vorgegeben habe.
Das neue Regulativ sieht vor, dass eine Kreditvergabe nun grundsätzlich möglich sein soll, sofern durch Vermögenswerte "eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags" sichergestellt sei. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können.
Davor hatte der Nationalrat ebenfalls einhellig eine frohe Botschaft für Finder parat. Funde im Wert von bis zu 100 Euro können künftig rascher behalten werden, wenn sich der Besitzer nicht meldet. Aktuell muss man sich ein Jahr gedulden, ab Mai werden es nur noch sechs Monate sein. Bei wertvolleren Gegenständen bleibt die Frist bei einem Jahr.
Zudem wurde einstimmig der Straftatbestand "terroristische Drohungen" beschlossen. Es handelt sich dabei de facto um eine Klarstellung auf Wunsch der EU, wie auch die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Sirkka Prammer, erklärte. Terror müsse effektiv in jeder Phase bekämpft werden, betonte sie. Für eine Drohung mit einer "terroristischen Eignung" und Vorsatz droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Dabei geht es um Delikte wie Mord, Körperverletzungen, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung und Luftpiraterie.
Auch eine leere Drohung sei im Sinne der Terroristen, weil sie einfach Angst erzeuge, erklärte Johanna Jachs (ÖVP). "Wir dürfen es auf gar keinen Fall zulassen, dass Terroristen mit ihren Strategien Erfolg haben." Johannes Margreiter von den NEOS meinte, es sei richtig, das Strafgesetzbuch anzupassen. Man müsse sehr wachsam gegenüber dem Terrorismus bleiben. Die Regierung könnte noch mehr tun, befand SPÖ-Mandatar Harald Troch. FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger findet, das einfachste wäre, die Grenze dicht zu machen, um IS-Terroristen fernzuhalten.
Zusammenfassung
- Gleichzeitig nahm Scherak die "bösen Banken" in Schutz.
- Denn diese seien durch die Vorgaben bei den Krediten gebunden gewesen, die der Nationalrat vorgegeben habe.
- Für eine Drohung mit einer "terroristischen Eignung" und Vorsatz droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.
- Dabei geht es um Delikte wie Mord, Körperverletzungen, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung und Luftpiraterie.