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Schilling soll in Sachen Unterlassungserklärung 4.000 Euro bezahlen

Die EU-Politikerin hat bereits Berufung angekündigt.

Das Bezirksgericht Josefstadt hat der Grünen Europaabgeordneten Lena Schilling die Zahlung von 4.000 Euro aufgetragen. Wie der "Standard" berichtet, geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena abgeschlossen wurde. Gegen die Strafe wird berufen.

Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. Diese Vorhaltung kam nach der Unterlassungserklärung aber nicht von Schilling, sondern von ihrer Anwältin Maria Windhager, die ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" für die Behauptung ortete.

Dagegen ging das Ehepaar mit einem Exekutionsantrag vor, dem das Bezirksgericht stattgab. Windhager wird diese Exekution bekämpfen. Schilling habe sich nämlich gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert, wie es in einer Stellungnahme der Grünen hieß.

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Windhager wiederum habe im Rahmen des Gerichtsverfahrens über ihre Sicht auf den Fall informiert und dazu die einzelnen Sachverhalte erläutert, um die es gehen werde. In dem Verfahren erläuterten Anwälte ihre Rechtsmeinung: "Das ist ihr Recht und ihre Pflicht als Anwältin." Daher liege kein Verstoß gegen den Vergleich vor.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Politikerin hat bereits Berufung angekündigt.
  • Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern.
  • Diese Vorhaltung kam nach der Unterlassungserklärung aber nicht von Schilling, sondern von ihrer Anwältin Maria Windhager, die ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" für die Behauptung ortete.