Frau mit Schleier in einem Camp in SyrienDelil SOULEIMAN / AFP

Gericht ordnet Rückholung von IS-Braut Maria G. an

Die Salzburgerin Maria G. reiste 2014 von Österreich in Richtung Syrien, um sich der Terrormiliz des "Islamischen Staats" anzuschließen. Seit über fünf Jahren sitzt sie nun mit ihren beiden Kindern im Lager Al-Roj in Syrien fest. Eine Rückholung lehnte das Außenministerium ab - das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders und ordnet nun eine Rückholung an.

Maria G. und ihre Kinder sollen zusammen zurück nach Österreich gebracht werden. Das teilte die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, am Freitag nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) in einer Aussendung mit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied nun schriftlich nach einer Verhandlung im Juni. Demnach folgte das BVwG der Argumentation von den Rechtsvertretern von G. , dass das Außenministerium das "Recht auf Kindeswohl bisher nicht ausreichend berücksichtigt hat", heißt es von den Anwälten.

Während das Außenministerium die Einreise der Kinder erlaubt hätte, wurde dies für G. untersagt - G. war zudem jahrelang öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben, obwohl klar war, wo sie sich aufhält. "Durch eine Trennung der Kinder von der Mutter als einzige Bezugsperson wäre eine (weitere) Traumatisierung der Kinder zu erwarten, was mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist", heißt es nun von den Anwälten der ehemaligen IS-Anhängerin. Damit spreche der Richterspruch nun "auch für die Rückführung der Mutter".

Der Entscheid kann nun noch beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

Maria G.

PULS 24 berichtete seit Jahren über den Fall der damals 17-jährigen Konvertitin aus Salzburg, die 2014 nach Syrien zog, um sich dem IS anzuschließen. Seit über fünf Jahren ist sie nun im Camp Al-Roj in Syrien, das von kurdischen Behörden verwaltet wird. 

Sie ist dort zusammen mit ihren beiden Kindern, die in Syrien zur Welt kamen. "Ich sperre meine Kinder hier ein im Zelt (...), weil ich will nicht, dass denen irgendwas nochmal passiert oder ob die was Falsches lernen", sagte sie in einer seltenen Sprachnachricht an ihre Eltern.
 

Sprachnachricht von Maria G. aus dem Lager in Syrien

Die Zustände im Lager, in dem der IS immer noch viel zu sagen hat, sind unmenschlich. Auch diverse Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder über Gewalt, Hunger, schlechte Bildungs- und Gesundheitsversorgung. 

Ministerium lehnte Rückholung ab

Die Eltern von Maria G. beteuern, dass ihre Tochter dem IS abgeschworen habe, sie setzten sich seit Jahren für eine Rückholung ihrer Tochter nach Österreich ein. Die Tochter wolle sich hier einen Prozess als mutmaßliche Angehörige einer terroristischen Organisation stellen. 

Doch das zuständige Außenministerium lehnte das bisher ab. Bereitschaft für eine Rückholung signalisierte man nur bezüglich der Kinder. Die Familie argumentiert aber, dass es dem Kindeswohl widersprechen würde, diese von der Mutter zu trennen. 

Noch in der Verhandlung vor dem BVwG Ende Juni 2024 betonte eine Vertreterin des Außenministeriums, dass die Rückführung von G. keine Aufgabe des Ministeriums und bei einer möglichen Hilfeleistung auch die Sicherheit des Personals der Konsularbehörden zu berücksichtigen sei.

Hawelka sagte im Vorfeld der Verhandlung zur APA, dass der Fokus aber auf das Kindeswohl zu richten sei. Die Mutter sei die einzige verbliebene Bezugsperson der Kinder, die Söhne seien ob ihres bisherigen Lebens und der Umstände in den Lagern schwer traumatisiert. "Diese letzte Stütze sollte man ihnen nicht wegnehmen - auch in Hinblick auf eine Integration in Österreich."

"Das BVwG folgte der Argumentation, dass das Außenministerium das - verfassungsrechtlich gewährleistete - Recht auf Kindeswohl bisher nicht ausreichend berücksichtigt hat", so Hawelka. Die Berücksichtigung des Kindeswohls der beiden Minderjährigen spreche im Ergebnis auch für die Rückführung der Mutter.

Außenministerium werde "weitere Schritte prüfen" 

Das Außenministerium wies am Freitag in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass das Thema "Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung" berühre, zu denen es noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gebe.

"Es wird gerade von Expertinnen und Experten im Außenministerium gemeinsam mit der Finanzprokuratur gründlich analysiert. Weitere Schritte werden geprüft." Sollte eine Revision für zulässig erklärt werden, kann die Entscheidung des BVwG binnen sechs Wochen beeinsprucht werden.

Video: "Einmal IS und kein Zurück"

ribbon Zusammenfassung
  • Die Salzburgerin Maria G. reiste 2014 von Österreich in Richtung Syrien, um sich der Terrormiliz des "Islamischen Staats" anzuschließen.
  • Seit über fünf Jahren sitzt sie nun mit ihren beiden Kindern im Lager Al-Roj in Syrien fest.
  • Eine Rückholung lehnte das Außenministerium ab - das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders und ordnet nun eine Rückholung an.