Salzburg: Maskenpflicht und 2G statt Lockdown
Konkret wird die Maskenpflicht erweitert, es gibt Einschränkungen in der Gastronomie, eine Ausweitung von 2G auf weitere Bereiche sowie umfassende Kontrollen. Das gab Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Donnerstagabend in einer Aussendung bekannt.
"In Anbetracht der äußerst angespannten Infektionslage und aufgrund der Prognosen haben wir in enger Abstimmung mit Expertinnen und Experten weitere Maßnahmen beschlossen, um einen Lockdown zu verhindern", sagte Haslauer. Die zusätzlichen Restriktionen - etwa auch das Verbot der Konsumation auf Gelegenheitsmärkten - werden ab Montag, 15. November gelten.
FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet
Das Tragen der FFP2-Masken wird im Veranstaltungsbereich sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Messen ausgeweitet, heißt es in der Aussendung. So sollen beispielsweise beim Friseur nicht nur die Kunden, sondern auch die Mitarbeiter Maske tragen, hieß es auf Nachfrage der APA. In der Gastronomie darf ab Montag nicht mehr im Stehen konsumiert werden. Bei Märkten und Gelegenheitsmärkten - etwa beim Christkindlmarkt - wird die Konsumation von Speisen und Getränken untersagt. Bei den Märkten sowie bei Imbiss-Ständen darf kein Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden.
"Die Maßnahmen in Salzburg sind umfangreich, auf die Einhaltung wird die Polizei ein genaues und strenges Auge haben", kündigte Haslauer an. In Salzburg seien derzeit 16 Prozent der Intensivbetten belegt, die Stufe 5 mit einem Belag von 30 Prozent wäre nicht erreicht. Deshalb seien die Voraussetzungen für einen Lockdown für Ungeimpfte in Salzburg nicht gegeben, hieß es in der Aussendung.
Zusammenfassung
- Die stark steigenden Corona-Infektionszahlen bringen nun auch im Bundesland Salzburg Verschärfungen der Maßnahmen, aber keinen Lockdown für Ungeimpfte wie in Oberösterreich.
- Das gab Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Donnerstagabend in einer Aussendung bekannt.
- "In Anbetracht der äußerst angespannten Infektionslage und aufgrund der Prognosen haben wir in enger Abstimmung mit Expertinnen und Experten weitere Maßnahmen beschlossen, um einen Lockdown zu verhindern", sagte Haslauer.
- Das Tragen der FFP2-Masken wird im Veranstaltungsbereich sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Messen ausgeweitet, heißt es in der Aussendung.
- So sollen beispielsweise beim Friseur nicht nur die Kunden, sondern auch die Mitarbeiter Maske tragen, hieß es auf Nachfrage der APA.
- In der Gastronomie darf ab Montag nicht mehr im Stehen konsumiert werden. Bei Märkten und Gelegenheitsmärkten - etwa beim Christkindlmarkt - wird die Konsumation von Speisen und Getränken untersagt.