Russland erklärt zwei deutsche Diplomaten zu "unerwünschten Personen"
Das teilte das Außenministerium am Montag in Moskau nach einem Gespräch mit Botschafter Géza Andreas von Geyr mit. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Botschaftsmitarbeiter in Berlin. Das Ministerium in Moskau hatte das Berliner Urteil zuvor bereits als politisch motiviert kritisiert.
Das Auswärtige Amt in Berlin kritisierte die Entscheidung. "Dieser Schritt kommt nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet", hieß es in einer Mitteilung.
Tiergarten-Mord: "Staatsterrorismus"
Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten hatte das Kammergericht Berlin am vergangenen Mittwoch gegen einen Russen lebenslange Haft verhängt. Im Urteil ist von "Staatsterrorismus" die Rede: Nach Überzeugung der Richter handelte der heute 56-Jährige im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Russland weist solche Vorwürfe zurück.
Moskau: "Unfreundliche Handlungen Berlins"
Als Konsequenz erklärte die deutsche Regierung zwei Beschäftigte der russischen Botschaft in Berlin zu "unerwünschten Personen". Dies kam einer Ausweisung gleich. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock sprach von einer "schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, sprach daraufhin von "unfreundlichen Handlungen Berlins", die nicht unbeantwortet bleiben könnten.
Die deutsche Regierung hatte schon während des Ermittlungsverfahrens zum "Tiergartenmord" zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen und dies mit mangelnder Kooperationsbereitschaft russischer Stellen begründet. Moskau reagierte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten.
Die deutsch-russischen Beziehungen haben sich seit der Vereinnahmung der ukrainischen Krim durch Russland 2014 immer weiter verschlechtert. Dafür sorgte unter anderem der bisher größte Cyber-Angriff auf den Bundestag im Jahr 2015, für den russische Hacker verantwortlich gemacht werden, den Chemiewaffenanschlag auf den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny und zuletzt auch der russische Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine.
Zusammenfassung
- Nach dem Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess am vergangenen Mittwoch hat Russland nun zwei deutsche Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt.
- Der Schritt ist eine Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Botschaftsmitarbeiter in Berlin. Das Ministerium in Moskau hatte das Berliner Urteil zuvor bereits als politisch motiviert kritisiert.
- Das Auswärtige Amt in Berlin kritisierte die Entscheidung. "Dieser Schritt kommt nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet", hieß es in einer Mitteilung.
- Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten hatte das Kammergericht Berlin am vergangenen Mittwoch gegen einen Russen lebenslange Haft verhängt. Im Urteil ist von "Staatsterrorismus" die Rede.
- Als Konsequenz erklärte die deutsche Regierung zwei Beschäftigte der russischen Botschaft in Berlin zu "unerwünschten Personen". Dies kam einer Ausweisung gleich.