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Was Benko im U-Ausschuss (nicht) sagen wird

Zuerst verschoben, dann abgesagt, jetzt soll er wirklich kommen: Signa-Gründer René Benko wird am Mittwoch aller Voraussicht nach im U-Ausschuss erscheinen. Sein Anwalt gab bereits einen Vorgeschmack darauf, womit in der Befragung zu rechnen ist.

Monatelange rangen die Abgeordneten des COFAG-Untersuchungsausschusses (informell eher zum "Benko-U-Ausschuss" mutiert) um den Signa-Gründer, am Mittwoch ist es so weit. Seine Ladung im März verschob er auf April, dann sagte er kurzfristig ab. An einem zweiten Termin im April sagte er ebenfalls ab und zeigte sich stattdessen am Innsbrucker Landesgericht wegen seines Insolvenzverfahrens als Einzelunternehmer. 

Am Mittwoch um 10.00 Uhr wird René Benko aber aller Voraussicht nach im Parlament an der Wiener Ringstraße auftauchen. Sein Anwalt Norbert Wess sagte bereits vor Wochen schriftlich zu. Benko solle schon am Dienstag nach Wien anreisen, teilte Wess in einem Schreiben mit, das PULS 24 vorliegt.

Viel anderes bliebe ihm wohl auch nicht übrig, immerhin beantragten die Fraktionen, ihn im Falle seines Nichterscheinens von der Polizei vorführen zu lassen.

Video: Benko in Innsbruck vor Gericht

Wie viel Auskunft gibt die Auskunftsperson? 

Es gilt also schon einmal als gesichert, dass sich Benko den Fragen der Abgeordneten im U-Ausschuss stellen wird. Und dann? Von Beobachtern wurde vorab immer wieder bezweifelt, dass aus der Befragung ein großer Erkenntnisgewinn hervorgeht. Ist es also nur eine Benko-Show? Was kann und was muss er überhaupt sagen? 

Wer im U-Ausschuss geladen ist, erhält zu Beginn der Befragung die Möglichkeit, ein persönliches Statement abzugeben. Das darf bis zu 20 Minuten dauern und nicht unterbrochen werden - direkte Nachfragen dazu gibt es auch keine. Dann geht die Befragung los, zunächst durch die Verfahrensrichterin Christa Edwards, danach durch die Abgeordneten der Fraktionen.

Wahrheitspflicht, aber Entschlagungsrechte

Grundsätzlich gilt im U-Ausschuss Wahrheitspflicht wie in einem Gerichtsprozess. Bei einer grundlosen Aussageverweigerung kann beim Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe beantragt werden.

Auskunftspersonen können sich jedoch entschlagen, wenn in den betroffenen Themen Ermittlungsverfahren gegen sie laufen und sie sich mit einer Antwort selbst belasten könnten. Bei Benko ermitteln inzwischen Staatsanwaltschaften in Wien, München und Liechtenstein, zudem laufen unzählige Prüfungen von Anfangsverdachten.

Somit liegt es nahe, dass auch Benko die Möglichkeit nutzen wird, bei vielen Themennicht zu antworten. In der Begründung der Absage Anfang April sagte sein Anwalt bereits, dass es aktuell unmöglich sei, sich einen Überblick über all die Vorwürfe zu verschaffen, die im Raum stünden. Um sich also nicht selbst zu belasten, könnte Benko sich nur sehr wortkarg zeigen.

Gegenüber der Boulevard-Zeitung "Heute" brachte es Benko-Anwalt Wess so auf den Punkt: "Es gibt nichts, wo er antworten müsste, außer bei Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum". 

Befragung "keine Frage der Höflichkeit"

"Es ist wichtig, dass Benko morgen erscheint, denn der U-Ausschuss ist das wichtigste Kontrollgremium unserer Volksvertretung. Hier auszusagen ist keine Frage der Höflichkeit, sondern eine Bürger:innenpflicht", sagten die NEOS am Dienstagnachmittag auf PULS 24 Anfrage. 

Was sie sich vom Befragungstag erwarten? "Um ehrlich zu sein, wenig. Es laufen viele Verfahren gegen Benko, und es ist sein Recht, sich zu entschlagen, wenn er sich selbst belasten würde".

Sie sehen dennoch "offene Fragen, etwa zu den Verlusten seiner Düsenjet-Firma, die den Steuerzahler letztlich neun Millionen Euro gekostet hat. Außerdem zur Firmensitzverlegung nach Innsbruck, dem Insolvenzantrag von Kika/Leiner und den dazugehörigen Steuerstundungen".

Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im COFAG-U-Ausschuss erwartet sich ebenfalls nicht all zu viel von der Befragung Benkos, wie er am Rande einer Pressekonferenz sagte. "All jene, die Ermittlungsverfahren haben, haben ein Entschlagungsrecht", merkte er an und verwies auf vergangene Befragungen, bei denen sich Befragte auch schon weitläufig entschlugen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Zuerst verschoben, dann abgesagt, jetzt soll er wirklich kommen: Signa-Gründer René Benko wird am Mittwoch aller Voraussicht nach im U-Ausschuss erscheinen.
  • Sein Anwalt gab bereits einen Vorgeschmack darauf, womit in der Befragung zu rechnen ist.
  • Was Benko (nicht) sagen muss und welche Rechte und Pflichten er vor dem U-Ausschuss hat.