Spar verurteilt: Zu wenig Joghurt im "Frozen Yogurt"
Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt.
Das Thema, das den Konsumentenschützern sauer aufstieß: Im Tiefkühlprodukt "Spar Frozen Yogurt" ist viel, aber kaum Joghurt. Dem stimmte das Landesgericht Salzburg zu. Das nicht rechtskräftige Urteil: Irreführung.
Zu viele Kalorien, zu wenig Joghurt
Das joghurt-arme Produkt besteht zu 40 Prozent aus pasteurisierter Vollmilch und zu 23 Prozent Schlagobers. Der Joghurt-Anteil: 10 Prozent. Zumindest in der Geschmacksrichtung "natur". Wer zu "Mango" oder "Erdbeer" greift, bekommt ebenfalls zehn Prozent Joghurt, dafür aber 55 Prozent Vollmilch und nur vier Prozent Schlagobers.
Schon die Produktbezeichnung lasse Kundinnen und Kunden auf einen höheren Joghurtgehalt schließen, urteilte der Richter in Salzburg. Und wer Frozen Yogurt kauft, tue das meist, weil ihn oder sie die Kalorien im Dessert interessieren. Dazu passe auch nicht, dass Spars "Frozen Yogurt" fetter oder zumindest gleich fett wie Speiseeis sei.
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Außerdem ist der Joghurt-Anteil, den "Frozen Yogurt" enthalten muss, im "Österreichischen Lebensmittelbuch", dem Codex Alimentarius Austriacus, geregelt. 60 Prozent der gesamten Milchbestandteile müssen aus Joghurt sein, steht dort.
Mehr Joghurt im Eis als im Yogurt
"Das Urteil ist erfreulich, denn ein Produkt, das einen so geringen Anteil an Joghurt enthält, hat mit dem Wesen eines Frozen Yogurts nichts zu tun. Sogar klassische Speiseeissorten der Sorte Joghurt enthalten oft einen weit höheren Joghurt-Anteil als das gegenständliche Tiefkühlprodukt", sagte VKI-Juristin Barbara Bauer.
Zusammenfassung
- Wieviel Joghurt muss in ein Produkt, das sich "Frozen Yoghurt" nennt?
- Jedenfalls mehr als Spar neben Unmengen an Milch und Schlagobers in seine Eigenmarke hineinmischt, befand das Gericht im noch nicht rechtskräftigen Urteil.