Regierung will Kostenersatz für Volksbegehren reformieren
Unterstützung für eine geplante Novellierung des Volksbegehrengesetzes signalisierte laut "Kurier" auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie der Koalitionspartner. Die Grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.
Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an. Im Falle der Erreichung von 100.000 Unterschriften erhalten die Initiatoren des Volksbegehren das Fünffache dieser Gebühren zurück.
Massive Kritik an den Reformplänen kam am Donnerstag von der FPÖ, die darin einen "schwarz-grünen Angriff auf ein zentrales direktdemokratisches Instrument" ortete. Vielmehr brauche es einen Ausbau der Direkten Demokratie, so die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst in einer Aussendung, und forderte, die Gebühren komplett zu streichen und den Kostenersatz in seiner aktuellen Höhe beizubehalten. Denn engagierte Bürger, die Volksbegehren auf den Weg bringen, dürften nicht "auf dem vollen finanziellen Risiko sitzenbleiben und bestraft werden", so Fürst.
Die NEOS zeigten sich dagegen gesprächsbereit für einen Reformprozess, forderten aber "Augenmaß". Es sei wichtig und richtig, Missbrauch zu verhindern, aber es brauche auch weiterhin "einen angemessenen Kostenersatz", so NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak laut Aussendung. Es dürfe für die Initiatorinnen und Initiatoren kein Minusgeschäft sein, "denn Volksbegehren sind ein wichtiges demokratisches Instrument, das nicht durch einen zu niedrigen Kostenersatz unterwandert werden darf".
Zusammenfassung
- Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich für eine Reform des Volksbegehrengesetzes ausgesprochen, um Missbrauch zu verhindern.
- "Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig", sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber dem "Kurier".
- Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an.