Psychotests für neue katholische Seelsorger in der Schweiz
Im Auftrag der Kirche wurden mindestens 921 Opfer sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld der Schweiz ermittelt. In dem Dekret "bezüglich der Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorgern" heißt es, alle Studierenden für den seelsorglichen Dienst in der Schweiz hätten während ihrer Ausbildung für die Zulassung zum kirchlichen Dienst eine vertiefte psychologische Abklärung auf "vordefinierte Basiskompetenzen" zu absolvieren.
Diese Abklärung geschieht laut Dekret in vier Schritten: Nach dem psychologischen Test gibt es ein kompetenzorientiertes Gespräch mit qualifizierten und erfahrenen Evaluationsexperten und ein "forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst". Abschließend ist ein Gespräch mit dem Regens als Leiter des Priesterseminars oder mit einem Vertreter des Ortsbischofs vorgesehen.
Wenn ausländische Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Schweiz tätig werden wollen, durchlaufen sie laut Dekret das gleiche Abklärungsverfahren in ihrer Integrationsphase. Die Bischöfe halten fest, dass in Bezug auf den Ablauf, die Durchführung und das Ergebnis einer Einschätzung keine Einspruchsmöglichkeit bestehe.
Zeigt ein Seelsorgender, der schon mit einer pastoralen Tätigkeit beauftragt ist, Auffälligkeiten, "welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen", solle ebenfalls der skizzierte Eignungstest zum Einsatz kommen, heißt es im Dekret. Hier bleibt der Text etwas schwammig, wie das "Pfarrblatt Bern" anmerkt: "Wer solche Auffälligkeiten melden kann und wer das Eignungsverfahren in diesem Fall anordnen würde, bleibt offen."
Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz hatte das neue Auswahlsystem für Kandidaten zwecks Verhinderung von sexuellem Missbrauch in Zusammenarbeit mit einem forensischen Psychologen entwickelt. Mit dem Psychotest soll schon vor Dienstantritt geprüft werden, ob jemand die nötigen persönlichen und intellektuellen Qualifikationen für die Arbeit in der Seelsorge mitbringt. Risikofaktoren sollen aufgedeckt werden. Auch Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung und in der Art und Weise, Beziehungen herzustellen, werden analysiert.
Zusammenfassung
- Ab kommender Woche müssen römisch-katholische Priesteramtskandidaten und Seelsorger in der Schweiz verpflichtend psychologische Eignungsprüfungen absolvieren, wie die Schweizer Bischofskonferenz am 11. März beschloss.
- Die Maßnahme folgt auf eine Missbrauchsstudie der Universität Zürich, die 921 Opfer im kirchlichen Umfeld identifizierte, und umfasst eine vertiefte psychologische Abklärung in vier Schritten.
- Ausländische Seelsorger müssen das gleiche Verfahren durchlaufen, und es besteht keine Möglichkeit, gegen das Ergebnis der Einschätzung Einspruch zu erheben.