++ HANDOUT ++ BVWG - NEUE VORWÜRFE GEGEN INTERIMSPRÄSIDENT SACHSAPA/BUNDESPRESSEDIENST/REGINA AIGNER

Postenstreit: Republik musste wegen ÖVP-Kandidat Entschädigung zahlen

Im koalitionären Patt um Postenbesetzungen in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gibt es neue Vorwürfe gegen Michael Sachs, aktuell Vizepräsident des BVwG und ÖVP-Kandidat für die BWB-Spitze.

Der von den Grünen abgelehnte Jurist soll laut Asylkoordination in den Jahren 2020 und 2021 für mehrere Fehlleistungen verantwortlich gewesen sein, die zu Amtshaftungsansprüchen führten. Sachs wollte die Vorwürfe auf APA-Anfrage nicht kommentieren.

Republik hat Entschädigungen zahlen müssen

Wie das Ö1-"Morgenjournal" und "Die Presse" am Dienstag berichteten und die Asylkoordination am Montag auch selbst mitteilte, geht es um 30 Erkenntnisse der von Sachs verantworteten Gerichtsabteilung W195, die von den Höchstgerichten wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden.

In mindestens neun Fällen in den beiden Jahren habe die Republik aufgrund grober Fehlleistungen des aktuellen Interimspräsidenten selbst Entschädigungen zahlen müssen. "Michael Sachs muss sich den Vorwurf der Rechtsverweigerung und der Missachtung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gefallen lassen", erklärte dazu Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der Asylkoordination.

"Grob fahrlässig gehandelt"

Allein in fünf Verfahren innerhalb von zwei Jahren hätten die Höchstgerichte sogar jeweils zweimal Erkenntnisse von Richter Sachs aufheben müssen. "Obwohl die Rechtslage klar war, hat Sachs wiederholt vollkommen unvertretbare Rechtsansichten eingenommen und grob fahrlässig gehandelt," so Gahleitner-Gertz.

Pikant ist für die Asylkoordination, dass die Dienstaufsicht über die BVwG-Richter immer der Präsident ausübt, diese Funktion wegen der Besetzungsblockade der Regierung aber nun Sachs selbst innehat. Die Asylkoordination kündigte daher an, ihr Dossier dem Justizministerium zu übermitteln, dem die Dienstaufsicht über den Präsidenten zukommt.

Wie "Presse" und "Ö1" zuletzt berichtet hatten, soll die Republik zumindest in einem Fall einer Aufhebung Regress von Sachs für die Amtshaftungsansprüche gefordert haben. Auch dazu wollte sich Sachs gegenüber der APA nicht äußern. Er sehe dies als seine Privatsache, so ein Sprecher.

Betont wurde lediglich, dass von den 1.910 das BVwG betreffenden Revisionen der Jahre 2020 und 2021 rund 70 Prozent ab- oder zurückgewiesen worden seien. Die Abteilung W195 sei etwa mit Asylverfahren bezüglich Bangladesch befasst, bei denen das Innenministerium als erste Instanz Schnellverfahren durchführe. Die Neigung zu Revisionen sei hier mutmaßlich höher.

Griss: "Vorwürfe weitreichend"

Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) und Ex-NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss wertete die Vorwürfe im ORF-Radio als durchaus weitreichend. "An den Gerichten, an denen ich war, ist es zu dieser Zeit nie vorgekommen, dass gegen einen Richter oder eine Richterin Regressansprüche erhoben worden wären", sagte sie. Ähnlich Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger: "Vor allem, wenn sozusagen im zweiten Rechtsgang die Vorgaben der übergeordneten Instanz noch immer nicht erfüllt sind. Das ist dann schon selten."

Sachs ist promovierter Jurist. Ende der 1980-er und Anfang der 1990-er Jahre war er in den ÖVP-geführten Kabinetten von Robert Graf und Wolfgang Schüssel tätig, später war er auch Kabinettschef im Wirtschaftsministerium. Von 2002 bis Ende 2013 war er Vorsitzender im Bundesvergabeamt, 2014 wechselte er als Vizepräsident ins Bundesverwaltungsgericht.

ribbon Zusammenfassung
  • Im koalitionären Patt um Postenbesetzungen in der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und im Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gibt es neue Vorwürfe gegen Michael Sachs, aktuell Vizepräsident des BVwG und ÖVP-Kandidat für die BWB-Spitze.
  • Der von den Grünen abgelehnte Jurist soll laut Asylkoordination in den Jahren 2020 und 2021 für mehrere Fehlleistungen verantwortlich gewesen sein, die zu Amtshaftungsansprüchen führten.
  • Sachs wollte die Vorwürfe auf APA-Anfrage nicht kommentieren.