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Pflege-Reform in Begutachtung geschickt

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat in Sachen Pflege-Reform die nächsten Schritte eingeleitet. Sein Ressort schickte am Mittwoch vier für die Reform notwendige Gesetze bzw. Novellen in Begutachtung.

Mit der im Ministerrat bereits Mitte Mai fixierten Reform sollen die Pflegeberufe attraktiver werden - etwa durch Gehaltsboni. Auch die Ausbildung wird reformiert (u.a. durch monetäre Anreize). Verbesserungen bringt die Reform auch beim Pflegegeld.

Mit der Reform stelle die Regierung sicher, "dass die Menschen in Österreich jetzt und in Zukunft mit einem hochwertigen Pflegeangebot versorgt sind", erklärte die Regierung in einem schriftlichen Pressestatement anlässlich des Begutachtungs-Starts von vier Gesetzen. Insgesamt soll das Paket - wie bei der Vorstellung der Reform am 12. Mai angekündigt - ein Volumen von einer Milliarde Euro (bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode) schwer sein. Die Begutachtungsfrist für alle vier Gesetzesmaterien läuft bis 21. Juni.

Mehr Geld für Beschäftigte

Für die angekündigten Gehalts-Boni für die Pflegeberufe wird ein "Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz" geschaffen. Der Bund stellt insgesamt 520 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Jeder einzelne Beschäftigte in der Pflege soll durch diesen Bundeszuschlag mehr Geld erhalten.

Auch die für die Ausbildung angekündigten monetären Zuschüsse werden gesetzlich geregelt - und zwar mit dem "Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz" (PAusbZG). Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung. Damit sollen zwei Drittel der entstehenden Kosten abgedeckt werden - das dritte Drittel haben die Länder zu tragen.

Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Fachhochschule oder in weiteren Lehrgängen macht, erhält demnach einen Ausbildungsbeitrag von zumindest 600 Euro pro Monat. Auszubildende an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro pro Monat (für bis zu sechs Monate Pflegeassistenz-Praktikumszeiten). Dies gilt auch für die Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen mit inkludierter Pflegeassistenz - "nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auch für weitere sechs Monate", heißt es in der Aussendung.

Mehr Kompetenzen für Personal

Erweitert werden auch die Kompetenzen für Kräfte in der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz, novelliert wird dazu das Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuGK). Künftig soll diesen Fachkräften das Ab- und Anschließen laufender Infusionen gestattet sein (ausgenommen davon sind Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen). Ebenso dürfen die Berufsgruppen künftig Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Zugänge durchführen und diese auch entfernen. Pflegefachassistenten dürfen künftig darüber hinaus auch subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen legen, diese auch wechseln und entfernen. Auch die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ist dieser Berufsgruppe künftig möglich.

Familienbeihilfe und Pflegegeld entkoppelt

Änderungen gibt es auch beim Bundespflegegeldgesetz: Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen (insbesondere Demenz) wird der Wert des Erschwerniszuschlages wie geplant von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen künftig 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Ab Pflegestufe 4 gibt es einen "Angehörigenbonus": Selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige erhalten damit eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023. Anspruchsberechtigt ist jene Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet.

Als "wesentliche Verbesserung" für Pflegegeldbezieher sowie zur Unterstützung der Angehörigenpflege sieht die Regierung den Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld: Von dieser Maßnahme sollen rund 45.000 Personen profitieren, sie werden laut den Plänen 60 Euro pro Monat mehr erhalten. Darüber hinaus wird die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Bei noch laufender Pflegekarenz wird die Frist zur Antragstellung auf bis zu zwei Monate verlängert.

"Beachtliches Pflegepaket" vorgelegt

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte dazu via Aussendung neuerlich, die Bundesregierung habe "das größte Reformpaket der letzten Jahrzehnte für die Pflege" zusammengestellt. Mit dem Paket werden die Rahmenbedingungen für jene Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert. "Wir machen die Ausbildung deutlich attraktiver. Und wir unterstützen Menschen, die Pflege benötigen, und entlasten pflegende Angehörige. Die Menschen, die in der Pflege arbeiten, haben sich diese Verbesserungen längst verdient. Dieses große Pflegepaket ist dazu ein wichtiger Schritt."

ÖVP-Klubobmann August Wöginger sprach angesichts der Höhe von einer Milliarde von einem "beachtlichen Pflegepaket" - dieses solle allen, die in der Pflege arbeiten, "unsere besondere Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken". "Ein besonderes Anliegen bei der Reform der Pflege sind mir die Pflegelehre und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die wie alle die beruflich in dem Bereich arbeiten, großartige Arbeit leisten." Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer betonte die Bedeutung für die Gleichstellungspolitik, da vor allem Frauen in Pflegeberufen tätig sind - und auch die Angehörigen-Pflege zumeist von Frauen bestritten wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Bund stellt insgesamt 520 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.
  • Änderungen gibt es auch beim Bundespflegegeldgesetz: Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen wird der Wert des Erschwerniszuschlages wie geplant von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
  • Damit stehen künftig 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung.
  • "Wir machen die Ausbildung deutlich attraktiver.