Peter Westenthaler klagt Gerald Grosz
In einem ORF-Interview wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl 2022 habe letzterer Westenthaler als "verrückt" bezeichnet. Außerdem hätte Grosz gesagt, er habe in Westenthalers Auftrag Aussagen tätigen müssen, in denen er einer ORF-Mitarbeiterin ein sexuelles Naheverhältnis mit einem BZÖ-Politiker nachsagt, heißt es in der Anklage.
Im Auftrag eines "verrückten Parteichefs"
Eines der Themen des Interviews in einer Live-Sendung anlässlich der anstehenden Präsidentschaftswahl war ein Zivilprozess im Jahr 2007. Das Verfahren endete mit einem Versäumungsurteil, durch welches Grosz verpflichtet wurde, Aussagen zu widerrufen und einen Schadenersatzbetrag zu leisten. Im Laufe der Sendung sagte Grosz, er sei in seinem Leben manchmal in Äußerungen "durch den Druck eines Parteioberen hineingetrieben" worden und hätte "Äußerungen im Auftrag eines verrückten Parteichefs" tätigen müssen.
Namentlich wurde Westenthaler zwar nur an einer anderen Stelle des Interviews genannt, da er damals Parteichef war, sei aber klar zu erkennen gewesen, wer gemeint sei. Westenthaler verlangt in der der APA vorliegenden Klageschrift von Grosz neben einer Entschädigung eine kurze Mitteilung, die Urteilsveröffentlichung sowie Kostenersatz.
Grosz entsetzt und enttäuscht
Grosz sei über die Klage von seinem "einstigen Freund und Mitstreiter" entsetzt und enttäuscht. Er habe einen Vergleich vorgeschlagen und "alles versucht, um einen blamablen Medienprozess zu verhindern", betonte Grosz in einer schriftlichen Stellungnahme auf Anfrage der APA.
Zusammenfassung
- Peter Westenthaler, von 2006 bis 2008 BZÖ-Chef, klagt Gerald Grosz, der dieses Amt von 2013 bis 2015 ausübte auf üble Nachrede und Beschimpfung.