OLG behandelt Ende Juli Strache-Freispruch in Causa Asfinag
Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler sowie der mitangeklagte Unternehmer wurden am 29. Juli 2022 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Dem Steyrer Immobilien-Unternehmer wurde Bestimmungstäterschaft unterstellt. Die Freisprüche erfolgten im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert, dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand das Erstgericht.
Gegen diese Entscheidung meldete die WKStA Berufung an - wie zuvor schon in der Causa Prikraf, in der Strache und der Klinik-Betreiber Walter Grubmüller im zweiten Rechtsgang am 10. Jänner 2023 am Wiener Landesgericht freigesprochen wurden. In diesem Verfahren hatten Strache und Grubmüller zunächst wegen Bestechlichkeit 15 bzw. zwölf Monaten bedingt ausgefasst, ehe das OLG diese Urteile aufhob und eine Neudurchführung der Verhandlung anordnete, weil entlastende Chat-Nachrichten nicht ausreichend gewertet wurden. Verfahrensgegenständlich war ein vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. In der neu aufgerollten Verhandlung fand ein Schöffensenat dann keinen Beweis für Korruption, was die WKStA zunächst nicht hinnehmen wollte. Anfang März zog die Strafverfolgungsbehörde dann ihre Berufungen aber überraschend zurück, weshalb die Freisprüche für Strache und Grubmüller in Sachen Prikraf nunmehr rechtskräftig sind.
Gegen Strache sind jedoch umfassende weitere Ermittlungen anhängig, darunter etwa Vorwürfe um ein Postenbesetzung bei den Casinos Austria AG, wo der FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo Finanzvorstand werden sollte, und die FPÖ-Spesenaffäre, die von der Staatsanwaltschaft Wien untersucht wird. Strache soll private Ausgaben in Höhe von mehreren 100.000 Euro als Spesen abgerechnet haben, indem er diese in Rechnungen "umwandeln" und von der Partei bezahlen ließ, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Am kommenden Mittwoch entscheidet sich im Justizpalast, ob es bei den Freisprüchen für Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag bleibt.
- Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler sowie der mitangeklagte Unternehmer wurden am 29. Juli 2022 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen.
- Die Freisprüche erfolgten im Zweifel.
- Für Strache gilt die Unschuldsvermutung.