Schweizer Kanton darf über Grundrechte für Affen abstimmen
Der Vorschlag war 2016 von der Tierrechts-Organisation Sentience Politics gestartet worden und hatte eine Änderung der Verfassung im Halbkanton Basel-Stadt gefordert, um ein "Recht von nicht-menschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit" festzuschreiben. Der Kampagne gelang es, die für eine Abstimmung notwendigen 100.000 Unterschriften zu sammeln, die für einen Volksentscheid im basisdemokratischen System der Schweiz notwendig sind.
Die Stadt und der Kanton waren im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde gegen die Initiative bereits vor einem Basler Gericht gescheitert. Am Mittwoch lehnte das oberste Gericht der Schweiz auch die Berufung gegen diese Entscheidung ab. Weil die Initiative nicht die rechtliche Gleichstellung von Tieren und Menschen, sondern eigene, spezifische Rechte für nicht-menschliche Primaten fordere, sei die Initiative zulässig. Zudem könnten Kantone in ihren Verfassungen einen strengeren Tierschutz einführen als ihn die Bundesverfassung vorsehe.
Die Gruppe sagte der Nachrichtenagentur STA, sie sei "erfreut über den richtungsweisenden Entscheid". Wann die Abstimmung stattfinden soll, blieb zunächst unklar. Im politischen System der Schweiz, in dem die Bürger alle paar Monate in Volksabstimmungen über diverse Themen abstimmen, kann es Jahre dauern, bis eine Initiative zur Abstimmung kommt.
Zusammenfassung
- Am Mittwoch gab das Höchstgericht des Alpenlandes den Initiatoren Recht und erklärte die Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" für zulässig.
- Darin soll es u.a. um das Recht auf geistige Unversehrtheit der Tiere gehen.
- Im politischen System der Schweiz, in dem die Bürger alle paar Monate in Volksabstimmungen über diverse Themen abstimmen, kann es Jahre dauern, bis eine Initiative zur Abstimmung kommt.